Tätowierfarben können aus vielen Einzelsubstanzen bestehen, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht hinreichend belegt ist. Denn Farbmittel (Pigmente), Schwermetalle und in der Trägerflüssigkeit vorhandenen Konservierungs- und Verdickungsmittel können allergische Reaktionen auslösen. Teilweise krebserregende Stoffe können ebenfalls ein Gesundheitsrisiko sein.
Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben gehören gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht zu den Gebrauchsgegenständen und dürfen deshalb bei bestimmungsgemässem Gebrauch die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen nicht gefährden. Tätowier- und PMU-Farben müssen auch den Anforderungen der Humankontaktverordnung entsprechen.
Die in den Kantonen St.Gallen, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, Graubünden, Glarus und im Fürstentum Liechtenstein im Herbst 2021 amtlich erhobenen 29 Tätowier- und 5 PMU-Farben wurden im Kantonalen Labor des Kantons St. Gallen auf Nitrosamine, primäre aromatische Amine und Konservierungsmittel untersucht. Ebenfalls wurde geprüft, ob die gesetzlichen Höchstwerte für Schwermetalle eingehalten werden und ob ein Warnhinweis betreffend Nickel angegeben ist, sofern Spuren davon in der Tinte vorkommen.
10 der untersuchten Proben (29%) mussten aufgrund von Höchstwertüberschreitungen oder verbotener Inhaltsstoffe beanstandet werden. Bei 18 Proben (53%) war der Warnhinweis für Nickel nicht deklariert. Auch die beiden im Kanton Glarus untersuchten Proben wurden beanstandet. Es wurden die zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten notwendigen Massnahmen angeordnet.