Rechtsmitteleröffnung zur NUP II+

Nach Annahme der NUP II+ sind nur noch vereinzelte Punkte in der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Glarus Nord pendent. In diesen Tagen werden zur NUP II+ die Rechtsmittel eröffnet. Ziel ist, die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Glarus Nord im Juni 2023 abzuschliessen.



In diesen Tagen werden zur NUP II+ die Rechtsmittel eröffnet (zvg)
In diesen Tagen werden zur NUP II+ die Rechtsmittel eröffnet (zvg)

Die Stimmberechtigten genehmigten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 die NUP II+. Die NUP II+ ist die Ergänzung der Gesamtrevision der NUP II, welche die Gemeindeversammlung bereits im April 2021 erlassen hatte. Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 wird in dieser Woche gemäss den Vorgaben des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) öffentlich im Amtsblatt publiziert. Personen, die ein schutzwürdiges, eigenes Interesse haben, können gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 innert 30 Tagen beim kantonalen Departement Bau und Umwelt Beschwerde erheben. Direkt betroffenen Personen, die im öffentlichen Auflageverfahren Einsprache erhoben hatten, wird der Beschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung individuell eröffnet.

Angenommene Abänderungsanträge gelten als Teilrückweisungen

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 wurden von den Stimmberechtigten wiederum fünf Abänderungsanträge zu vier Themen angenommen. Diese Abänderungsanträge gelten gemäss den Bestimmungen des RBG als Teilrückweisungen. Sie bilden daher nicht Bestandteil der nun anlaufenden Rechtsmitteleröffnung. Vielmehr werden diese Abänderungsanträge in einem separaten Verfahren behandelt.

Das weitere Vorgehen

Parallel zur Rechtsmitteleröffnung zur NUP II+ hat der Gemeinderat bereits den Zeitplan zur Behandlung der anlässlich der NUP II+ angenommenen Abänderungsanträge vom 16. September 2022 definiert: So ist die öffentliche Auflage Ende November resp. Anfang Dezember 2022 geplant, worauf im Anschluss die weiteren Verfahrensschritte folgen. Ziel ist, dass die Stimmberechtigten über die noch offenen Abänderungsanträge an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 befinden können. Die Gemeinde Glarus Nord wird diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt aktiv informieren.