Die Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Abstimmungsgesetz) zur Frage der Wahlkreiseinteilung ab 2010 und betr. des Memorialsantrags auf Verkleinerung des Landrates geht in die Vernehmlassung.
Memorialsantrag auf Reduktion des Landrates
Die Landsgemeinde 2004 befasste sich bereits mit dem im Juli 2002 eingereichten Memorialsantrag auf Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates. Ein Verfassungsexperte hatte die Wahlkreiseinteilung auf die Verfassungsmässigkeit kontrolliert, da das Bundesgericht dazu ein Grundsatzurteil gefällt hatte. Weitere Änderungen des Abstimmungsgesetzes wurden geprüft. Da die Gemeindestrukturreform nicht mit neuen Wahlkreisen präjudiziert werden wollte, verschob die Landsgemeinde 2004 die Behandlung der an sich nötigen Neugestaltung der Wahlkreise und des Memorialsantrages auf die Legislaturperiode 2006/2010.
Inzwischen sind Entwicklungen eingetreten, die das Beantworten offener Fragen erlauben:
- Die Landsgemeinde 2006 beschloss das Schaffen dreier grosser Einheitsgemeinden auf den 1. Januar 2011.
- Das Bundesgericht präzisierte in einem zweiten Entscheid seine Rechtsprechung zur Frage der Gleichbehandlung der Stimmberechtigten bei Proporzwahlen und damit zu möglichen Wahlkreiseinteilungen. Verschiedene Kantone waren und sind gezwungen, ihre Wahl- und Abstimmungsgesetze zu ändern.
Die im Mai 2003 bei Parteien, Gemeinden und Verbänden eingeholten Meinungen sind für diese aktualisierte Vernehmlassungsvorlage beachtet worden.
Zur Reduktion der Zahl der Mitglieder des Landrates
Der Landrat müsste nicht unbedingt verkleinert werden. Hauptargumente für das Beibehalten der Sitzzahl sind:
- Die Kantonsbevölkerung, Gemeinden, Regionen, Parteien, Gruppierungen können breiter und demokratischer abgestützt vertreten werden.
- Viele Aufgaben sind von Kantons- und Parlamentsgrösse unabhängig; ein Zusammenhang zwischen der Grösse des Regierungsrates und derjenigen des Landrates besteht entgegen der Aussage im Memorialsantrag nicht.
- Der Landrat arbeitet effizient und sehr kostengünstig.
Der Regierungsrat tendiert auf eine Reduktion des Landrates auf 60 Sitze
- Im Verhältnis zu vergleichbaren Kantonen ist der Landrat mit 80 Sitzen eher gross. Auch nach einer Reduktion auf 60 Mitglieder fällt eine geringe Anzahl Einwohner auf ein Mandat.
- Mit drei Wahlkreisen ergibt sich eine ausgewogenere Verteilung der Mandate auf die drei neuen Gemeinden; die Parteilisten umfassen maximal 24 zu besetzende Sitze.
- In allen kantonalen Volksabstimmungen obsiegten – auch gegen den Willen von Regierungen und Parlamenten – durchwegs die Reduktionen. Es ist politisch angemessener, von sich aus einen vertretbaren Reduktionsvorschlag zu unterbreiten und zu vertreten, statt – je nach Verlauf der Landsgemeinde – eine massivere Reduktion zu riskieren.
Wahlkreiseinteilung
Die heutige Wahlkreiseinteilung steht im Widerspruch zur Bundesverfassung und ist in jedem Fall zu ändern. Die Entscheide zur Gemeindestrukturreform veränderten die Ausgangslage. Die Landsgemeinde gab mit der Bildung von drei starken Einheitsgemeinden faktisch die Grösse der Wahlkreise vor. Es gibt keine stichhaltigen Gründe, die Wahlkreise anders als die neuen Gemeinden zu begrenzen. Um die Länge der Listen bei Landratswahlen zu beschränken, wäre eine Unterteilung der Wahlkreise denkbar; jede Grenzziehung wäre jedoch willkürlich. Wollen auf Gemeindestufe Gemeindeparlamente eingerichtet werden, wäre das bewährte bisherige Verfahren auch für deren Wahl problemlos anwendbar, zudem bekannt und weniger anspruchsvoll als andere Methoden.
Senkung auf drei Wahlkreise
Der Entscheid der Landsgemeinde beantwortete die nicht einfach zu lösende politische Frage nach der Wahlkreiseinteilung. Die Berechnungen für die Vernehmlassung 2003 zeigten, dass bei einer Reduktion des Landrates auf 60 Mitglieder eine Lösung mit sieben Wahlkreisen nur knapp und eine mit zehn sicher nicht mehr zulässig gewesen wäre. Selbst bei Beibehaltung von 80 Mitgliedern hätte die Zahl der Wahlkreise evtl. mittels Wahlkreisverbänden auf sieben reduziert werden müssen (kleinster Wahlkreis mit Mühlehorn, Obstalden, Filzbach, Mollis neun Sitze). Der Regierungsrat schlägt somit vor, die Zahl der Wahlkreise auf drei zu senken.
Neue Verteilung der Sitze
Bei der neuen Gemeinde Glarus Nord mit einer Bevölkerungszahl von 15.772 würde dies eine Reduktion von 33 auf 24 Sitze bedeuten. Bei der neuen Gemeinde Glarus Mitte mit einer Bevölkerung von 11.799 wären dies 18 statt wie bisher 25 Sitze und bei der Gemeinde Galrus Süd mit einer Bevölkerungszahl von 190.612 neu 16 anstelle bisher 22 Sitze.
