Man müsse die Unzufriedenheit in der Bevölkerung ernst nehmen, sagte der scheidende Kirchenratspräsident Alfred Meier an der Synode. Der kantonale Kirchenrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, am Wochenende die Ausschaffungsinitiative abzulehnen, aber den Gegenentwurf des Parlamentes anzunehmen. Damit fänden wichtige Anliegen der Integration Eingang in die Verfassung, so der Rat.
Völkerrecht wird respektiert
Ziel des neuen Integrationsartikels ist es, den Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Wichtig sind dem Kirchenrat die Verpflichtung zur Integration und die Sicherstellung der Chancengleichheit. Zwar setzt der Rat auch beim Gegenvorschlag gewisse Fragezeichen. Er ist überzeugt, dass mit dem neuen Ausländergesetz die nötige Handhabe gegeben ist, um straffällige Ausländer auszuweisen. Der Rat stimmt dem Gegenentwurf jedoch zu, weil er das Völkerrecht respektiert und Rechtsgleichheit sowie die Prüfung der Verhältnismässigkeit garantiert. Die Ausschaffungsinitiative hingegen lehnt der Kirchenrat klar ab, weil der aufgeführte Katalog von Straftaten, die zu einer Ausweisung führen, willkürlich ist. Eine Person, die missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, würde ausgewiesen, während jemand, der ein schweres Wirtschaftsdelikt begangen hat, in der Schweiz bleiben könnte. Ausserdem widerspricht der automatische Entzug der Aufenthaltsbewilligung sowohl der Bundesverfassung als auch dem Völkerrecht. In Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, SEK, empfiehlt der Kirchenrat deshalb ein Nein zur Initiative und ein Ja zum Gegenvorschlag.
Reformierter Kirchenrat für Gegenvorschlag
Der kantonale Kirchenrat der Reformierten Landeskirche empfiehlt am 28. November ein Nein zur Ausschaffungsinitiative und ein Ja zum Gegenvorschlag.