Rege Diskussionen über ein geändertes Personalgesetz

Der Landrat behandelte an seiner letzten Sitzung im Jahr Änderungen des Personal- und Energiegesetzes. Er sprach sich gegen eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs aus. Ferner bewilligte er einen Kredit von 1,92 Millionen Franken an die Sanierung des Glarner Kunsthauses und erklärte einen Memorialsantrag betreffend Verhüllungsverbot als erheblich.



lebhaften Sitzung des Glarner Landrates.
lebhaften Sitzung des Glarner Landrates.

Die Teilrevision des Personalgesetzes hat zum Ziel, das Personalrecht des Kantons zu modernisieren und notwendige Anpassungen an die aktuelle Rechtspraxis vorzunehmen. Dabei bildet die Beendigung von Arbeitsverhältnissen das Kernstück der Revision. Die Kommission Finanzen und Steuern unter dem Präsidium von Roland Goethe hat die Gesetzesänderung vorberaten und empfiehlt sie mit einigen Änderungen zur Annahme. Sowohl SP-, SVP- und Grüne Fraktion votieren für Eintreten, wobei Jacques Marti, SP, diese Gesetzesrevision sogar als «Lichtblick» bezeichnet. Toni Gisler, SVP, jedoch mahnt, das Personalrecht nicht unnötig aufzublasen und damit die Messlatte für die Privatwirtschaft höher zu stellen. Landesstatthalter Dr. Rolf Widmer erklärt, dass es darum gehe, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen im Personalwesen zu schaffen. Die Änderungen seien weder ein Leistungsausbau noch ein –abbau.

Keine Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs

In der der Detailberatung gibt vor allem der Vaterschaftsurlaub zu reden, den Regierung und Kommission von zwei auf fünf Tage ausdehnen wollen. Hans-Jörg Marti beantragt, den Vaterschaftsurlaub auf den bisherigen zwei Tagen zu belassen. Eine solche Erhöhung habe auch Einfluss auf die Privatwirtschaft. Er wird unterstützt von mehreren Rednern wie Simon Trümpi, Aydin Elitok und Mathias Schnyder von der SVP. Marco Hodel plädiert im Namen der CVP für die vorgeschlagenen fünf Tage. Schon jetzt liege der Kanton Glarus mit seinen zwei Tagen deutlich hinter dem schweizerischen Durchschnitt. Er wird unterstützt von Franz Landolt. Finanzdirektor Widmer meint, man werde den Trend für einen verlängerten Vaterschaftsurlaub in der Zeit von neuen Familienformen und -strukturen nicht aufhalten können. Karl Mächler, BDP, macht den Kompromissvorschlag von drei Tagen, findet in der Eventualabstimmung jedoch keine Mehrheit. In der Schlussabstimmung entscheidet sich der Rat mit zwei Stimmen Unterschied für die bisherigen zwei Tage Vaterschaftsurlaub. Das Geschäft geht in eine zweite Lesung und kommt auch vor die Landsgemeinde.

Diskussionen um das Energiegesetz

Einiges zu reden gibt auch die Änderung des Energiegesetzes sowie die Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz. Drei Landräte haben eine Motion eingereicht mit der Forderung, für neu installierte Anlagen, die Grund-, Oberflächenwasser oder Umgebungswärme für Kühl- oder Wärmezwecke nutzen, mit einer jährlichen Abgabe zu belasten, sofern diese eine thermische Leistung von mehr als ein Megawatt aufweisen. Die regierungsrätliche Vorlage wird von der Kommission Energie und Umwelt unter dem Präsidium von Vizepräsident Peter Zentner mit einigen Änderungen unterstützt. Hans-Jörg Marti beantragt im Namen der FDP auf das Geschäft nicht einzutreten. Mit einer solchen Energieabgabe würden jene Betriebe belastet, die wesentlich zum unternehmerischen Erfolg des Kantons beitragen. Für Eintreten votieren Karl Mächler, BDP, Thomas Tschudi, SVP, sowie Landammann Röbi Marti. Da Eintreten beschlossen wird, beantragt Hans-Jörg Marti, die thermische Leistung für eine Abgabe von einem auf fünf Megawatt zu erhöhen. Der Antrag wird jedoch abgelehnt. Auch diese Vorlage unterliegt einer zweiten Lesung. Über das Energiegesetz muss zudem die Landsgemeinde befinden.

Klares Votum für das Kunsthaus


An die Gesamterneuerungskosten des Kunsthauses in Glarus von 3,2 Mio. Franken (+/- 20%) will der Regierungsrat einen Betrag von 50 Prozent, im Maximum 1,92 Mio. Franken, leisten. Die landrätliche Kommission unter Präsidentin Daniela Bösch befürwortet diesen Kredit. Verschiedene Votanten betonen die Wichtigkeit des Glarner Kunsthauses, dessen Bedeutung weit über den Kanton hinausreiche. Kaspar Krieg beantragt im Namen der SVP, den Betrag auf 1,6 Mio. Franken festzulegen, so wie es der Kunstverein in seinem Antrag gefordert hat. Ernst Müller votiert im Namen einer knappen Mehrheit der CVP für ein Maximum von 1,76 Mio. Franken (+/- 10%). Regierungsrat Benjamin Mühlemann erklärt, es handle sich um keinen Luxusausbau und er bezeichnet das Kunsthaus als «Leuchtturm». In der Schlussabstimmung wird der Kredit von 1,92 Mio. zu Handen der Landsgemeinde gutgeheissen.

Memorialsantrag erheblich erklärt


Der Landrat hat auch über den Memorialsantrag von Ronald Hämmerli aus Bilten betreffend «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts im Kanton Glarus» zu befinden. Renata Grassi, SP, Regula Keller, Grüne, und Roger Schneider, FDP, warnen vor dem schlechten Image gegen aussen. Mit elf Stimmen aus der SVP wird der Antrag dennoch als erheblich erklärt (notwendig wären zehn Stimmen). Somit muss eine Vorlage zu Handen der Landsgemeinde ausgearbeitet werden.

Diskussionslos hat der Rat zu Beginn der Sitzung unter der Leitung von Fridolin Luchsinger einen Vertrag für die Vereinigung der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Obstalden-Filzbach und Mühlehorn sowie eine Verordnung über die ambulante spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege gutgeheissen.

Nicht behandelt wurden aus Zeitgründen ein Verpflichtungskredit von 200 000 Franken an das UNESO-Welterbe Tektonikarena Sardona sowie die Einlagen in den Tourismusfonds für 2016–2019. Die beiden Geschäfte sollen an der ersten Sitzung im neuen Jahr am 13. Januar 2016 behandelt werden.