Regeln für die Jagd 2020 festgelegt

Die Jagdvorschriften 2020 wurden gegenüber dem Vorjahr nur leicht angepasst. Als Folge der Coronavirus-Pandemie wurde die Vergabe der Patente modifiziert.



Gut beobachtet ist halb gejagt (• Foto: Keystone)
Gut beobachtet ist halb gejagt (• Foto: Keystone)

Der milde Winter 2019/2020 hat dazu geführt, dass die Situation bei den Schälschäden durch Wild gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben ist. Zwar konnten wegen der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020 keine Rot- und Rehwildzählungen durchgeführt werden. Aufgrund früherer Studien und Auswertungen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Bestände sich erneut vergrössert haben. Das Gamswild konnte in Referenzgebieten gezählt werden; der Bestand ist stabil, allerdings gibt es einen beträchtlichen Überschuss an Geissen. Beim Steinwild können 2020 auch Regulationsabschüsse durchgeführt werden, um die Konkurrenz zu den Gämsen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund von Anträgen des Glarner Jagdvereins wurden die Regelungen für 2020 festgelegt.

Ausnahmeregelungen bei den Patenten

Die Taxen und Gebühren bleiben unverändert. In den Bekanntmachungen zur Jagd 2020, welche im Amtsblatt veröffentlicht werden, sind drei Änderungen vorgesehen:

  • Gastpatente: Eine Waffenkontrollkarte muss nicht mehr beigebracht werden, denn letztlich liegt es in der Eigenverantwortung der Jagenden, dass sie mit einer sicheren und funktionstüchtigen Waffe die Jagd ausüben.
  • Rechnung für das Patent: Die Patente werden erst Mitte August versendet, der Hinweis zur Zahlungsfrist widerspricht aber der Glarner COVID-19-Verordnung, welche eine Zahlungsfrist von 120 Tagen vorsieht. Beibehalten und durch eine neue Formulierung verstärkt wird jedoch der seit jeher gelebte Grundsatz, dass das Patent erst seine Gültigkeit nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Gebühren und Taxen erlangt.
  • Treffsicherheitsnachweis: Gestützt auf die Glarner COVID-19-Verordnung wird auf das Erbringen eines Treffsicherheitsnachweises verzichtet.