Seit 1. Januar 2021 ist das Kantonale Geldspielgesetz (KGG) in Kraft. Es regelt die Themenbereiche des Geldspielwesens, die nicht der Bundesgesetzgebung unterstehen (Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen, Verwendung der Reingewinne von Grossspielen, Lotterien und Sportwetten, Erhebung von Abgaben).
Aufgrund umfangreicher Revisionen der Erlasse zum Geldspielwesen auf Bundes- und Kantonsstufe ist die kantonale Lotterieverordnung einer Totalrevision unterzogen worden. Soweit dies nicht durch übergeordnetes Recht vorgegeben ist, regelt die neue Verordnung die Zuständigkeiten, das Bewilligungs- und Meldeverfahren, die Abgaben, die Bewilligung und den Betrieb von Spiellokalen und Geschicklichkeitsspielautomaten.
Ruhe, Ordnung und Schutz vor exzessivem Geldspiel
Die Sicherstellung von Ruhe und Ordnung sowie der Schutz der Spieler sind die beiden Elemente, welche die neue Verordnung wie ein roter Faden durchziehen. Die veralteten Regelungen über die Bewilligung und den Betrieb von Spielautomaten und -lokalen wurden neu gefasst. Alle Aspekte des öffentlichen Interesses, der Jugendschutz und der Schutz vor exzessivem Geldspiel sind nun angemessen und ausgewogen geregelt. Dazu gehören auch Kontrollbefugnisse sowie Strafbestimmungen.
Die maximale Anzahl von Geschicklichkeitsspielautomaten und Unterhaltungsspielgeräten wie Billard oder Darts wird erhöht.