Mit einem indirekten Gegenvorschlag möchte der Bundesrat den Kantonen Anreize zur Eindämmung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen setzen. Der Glarner Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in der vorliegenden Form dezidiert ab. Der Vorschlag beruhe auf falschen Grundannahmen hinsichtlich der durchschnittlichen Prämienbelastung.
Zusatzbelastung allein bei den Kantonen
Im Vergleich zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», die sowohl für den Bund als auch für die Kantone eine Mehrbelastung zur Folge hätte, soll die Zusatzbelastung beim indirekten Gegenvorschlag einseitig zulasten der Kantone gehen.
Eingriff in die Kantonsautonomie
Der Vorschlag des Bundesrates greift gemäss Regierungsrat in die Autonomie der Kantone ein, die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu regeln und auf die weiteren kantonalen sozialpolitischen Instrumente abzustimmen.
Problem für strukturschwache Kantone
Der Betrag, den der Kanton für die IPV einsetzen müsste, bemisst sich in der Vorlage nicht nur an den Gesundheitskosten, sondern auch an den verfügbaren Einkommen (Nettoeinkommen abzüglich Steuern). Das Problem daran: Je tiefer die verfügbaren Einkommen in einem Kanton sind, desto grösser wird der Betrag, den der Kanton für die IPV aufwenden muss.