Regierung soll doch über GLKB-Aktienkapitalerhöhung entscheiden

Entgegen dem ersten Beschluss hat der Landrat nun entschieden, dass die Regierung über eine Aktienkapitalerhöhung der Glarner Kantonalbank (GLKB) entscheiden darf. Die Querspanne Netstal soll nicht in die strategischen Ziele der Legislaturplanung 2014–2018 aufgenommen werden.



Regierung soll doch über GLKB-Aktienkapitalerhöhung entscheiden

Die Änderung des Kantonalbankgesetzes gibt in der zweiten Lesung vom vergangenen Mittwoch noch einmal kräftig zu reden. In der ersten Sitzung hat der Rat beschlossen, die Kompetenz über eine Erhöhung des Aktienkapitals (AK) der GLKB nicht an den Regierungsrat abzutreten. Nun hat die landrätliche Kommission Finanzen und Steuern erneut darüber beraten und unterbreitet in der umstrittenen Frage nochmals eine andere Version. In ziemlich geharnischten Worten zeigt Landratspräsident Hans Peter Spälti sein Erstaunen über die erneute Kommissionssitzung. Es haben keine Rückweisung und kein Beschluss für eine erneute Beratung durch die Kommission bestanden. «Das ist keine seriöse Parlamentsarbeit und schadet der Glaubwürdigkeit», geisselt er.

Drei bürgerliche Parteien für Regierungsrat

Kommissionspräsident Roland Goethe verteidigt die erneute Sitzung, da es einigen Landräten nicht klar gewesen sei, was sie wirklich beschlossen hätten. Der gefasste Beschluss sei nicht planbar und eine AK-Erhöhung so nicht durchführbar. Die Kommission wollte Klarheit schaffen und unterbreitet nun eine Version, in der die Ausübung des Stimmrechts und die Ausübung des Bezugsrechts des Kantons durch den Regierungsrat in einer Verordnung geregelt werden soll.

Martin Landolt beantragt im Namen der BDP die regierungsrätliche Variante zu wählen. In zahlreichen Bereichen wie Genehmigung des Jahresberichtes, Entlastung der Organe, Gewinnverwendung und Festsetzung der Dividende sei der Regierungsrat schon zuständig. Also entspreche es einer Logik, die Kapitalerhöhung der GLKB ebenfalls der Regierung zuzugestehen. Nach dem Stand der ersten Lesung entstehe nur ein Kompetenzgerangel. Der neue Vorschlag der Kommission löse die Frage nicht, man verschiebe sie einfach in eine Verordnung.

Auch die FDP ist gemäss Hans-Jörg Marti für die Kompetenzabtretung an den Regierungsrat. Man vollziehe damit einen weiteren Schritt zur Entpolitisierung der GLKB. Eine Diskussion um eine Kapitalerhöhung im Landrat wäre kontraproduktiv. Thomas Hefti, FDP, erinnert an die Kantonsverfassung, die besagt, dass Finanzangelegenheiten in die Kompetenz des Regierungsrates fallen. Auch die CVP ist laut Bruno Gallati für die Variante Regierungsrat. Die AK-Erhöhung sei ein strategischer Entscheid, der vom Verwaltungsrat umgesetzt werden sollte.

Landrat entscheidet dieses Mal anders


Die Grüne Fraktion ist nach Votum von Karl Stadler für die neue Fassung der Kommission. Der Landrat dürfe das Heft nicht einfach aus der Hand geben. Er wird unterstützt von Emil Küng, SVP. Der neue Vorschlag sei ein gangbarer Weg. Etwas Macht und Verantwortung müsse man beim Landrat belassen. Im Namen der SVP spricht sich Thomas Tschudi ebenfalls für die Kommissionsvariante aus. Der andere Antrag sei eine Machtkumulation beim Finanzdirektor und beim Regierungsrat.

Finanzdirektor Dr. Rolf Widmer erklärt, wenn es um eine existenzielle Kapitalerhöhung der Bank gehe, müsse der Regierungsrat rasch entscheiden und könne nicht die Beratungen im Landrat abwarten. Er erinnert daran, dass der Landrat nach wie vor über Instrumente verfüge, die GLKB zu begleiten. «Schaffen Sie einfache und klare Verhältnisse und springen Sie über Ihren Schatten», meint er abschliessend.

In der Abstimmung entscheidet sich der Landrat mit 32 zu 25 Stimmen dafür, die Kompetenz einer AK-Erhöhung an den Regierungsrat zu delegieren – dies im Gegensatz zum Beschluss der ersten Lesung. Das letzte Wort hat aber die Landsgemeinde.

Kein Ausstand notwendig

Zu Beginn der Debatte zum Kantonalbankgesetzt gibt es noch ein Misstrauensvotum durch Marc Ziltener von der SVP. Er zitiert die Bestimmungen zur Ausstandspflicht im Landratsreglement und meint damit, dass Bankangestellte bei diesem Geschäft in Ausstand treten müssten. Betroffen sind Kaspar Becker und Luca Rimini, beides Angestellte der GLKB. Landratspräsident Hans Peter Spälti hält fest, dass das Büro diese Frage abgeklärt habe. Nur wenn ein unmittelbares persönliches Interesse vorliege, sei ein Ausstand notwendig. Der Ausgang dieses Geschäftes berühre die beiden Landräte der GLKB aber nicht näher.

Querspange noch nicht in Legislaturplanung

Der Landrat hat im Dezember 2014 das Vorprojekt Querspange Netstal in der Legislaturplanung an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, zu prüfen, ob die genannte Massnahme neu unter den strategischen Zielen des Regierungsrates aufzuführen sei und nicht unter den operativen Massnahmen. Der Regierungsrat vertritt nun die Auffassung, dass nur ein Vorprojekt bis 2018 möglich ist. Eine Aufnahme unter den strategischen Zielen wäre ein «Luftschloss». Auch die GPK ist laut Präsident Jacques Marti, der Meinung, dass die Querspange Netstal in zeitlicher Hinsicht doch eine geringere Priorität hat, da sie einerseits keine wesentliche Verbesserung im Verkehrsfluss von Norden nach Süden bringt. Für Christian Büttiker als Gemeinderat von Glarus war klar, dass die Regierung ein Vorziehen für unmöglich hält. Ohne Querspange werde es auf dem Flugplatz Mollis keine vernünftige Entwicklung geben. Die Gemeinde Glarus hat extra beim Bahnhof Netstal entsprechendes Land freigehalten. Mit einem engagierten Votum betreffend positive Entwicklung, Mobilität, Infrastruktur oder Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt Gemeindepräsident Martin Laupper seinen Vorredner. Landammann Röbi Marti betont, dass es Realität sei, dass die Machbarkeit der Spange mehr Zeit brauche. Dem Antrag von Regierung und Kommission wird mit grösserer Mehrheit zugestimmt.

Die weiteren Geschäfte


Auch in zweiter Lesung behandelt der Rat eine Änderung des kantonalen Waldgesetzes. Auslöser hierfür war eine Motion von Toni Gisler, SVP, der für die Gemeinden zusätzliche Ausnahmen für das Befahren von Waldstrassen forderte. Genehmigt wurde jedoch eine Änderung von Regierung und Kommission, die in einer Aufzählung die Ausnahmen festlegen. Mathias Vögeli, Gemeindepräsident Glarus Süd, beantragt nun, die Forderung des Motionärs als neuen Buchstaben ins Gesetz aufzunehmen. Landammann Marti erinnert an die Vernehmlassung, bei der mit grosser Mehrheit keine Ausweitung der individuellen Ausnahmen gefordert worden ist. Der Antrag Vögeli, natürlich unterstützt von Motionär Gisler, findet keine Gnade, und die Gesetzesänderung geht an die Landsgemeinde.

Bei der Verordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz geht es in zweiter Lesung um die Holzfeuerungskontrolle. Erneut beantragt Thomas Tschudi, SVP, den Zusatz, dass auf einen Rapport zu verzichten sei, wenn keine Beanstandungen vorlägen. Dagegen betont Rolf Elmer (Tschudi sei ein halber, er aber ein ganzer Kaminfeger) die Wichtigkeit eines Rapportes bei einer Feuerungskontrolle. Der Antrag Tschudi wird abgelehnt.

Ohne jede Diskussion werden die Gesetzesänderungen, die aufgrund der Effizienzanalyse «light» notwendig sind, zu Handen der Landsgemeinde verabschiedet.

Am Schluss wird eine Motion der Grünliberalen betreffend sinnvolle Abschreibungssätze bei Spezialfinanzierungen gemäss der Stellungnahme des Regierungsrates überwiesen.

Mit dieser Sitzung hat der Landrat alle Vorlagen für die Landsgemeinde 2015 durchberaten. Die nächste Sitzung findet somit am 22. April statt.