Bei allem Verständnis in Einzelfällen halten die Gemeindepräsidenten das pauschale Vorgehen der Regierung für willkürlich, insbesondere in denjenigen Fällen, wo die beschlossenen Investitionen im Rahmen der regierungsrätlichen Weisungen im Vorfeld bereits von Steuerungsausschuss und Regierungsrat genehmigt worden sind. Der Umstand, dass die betroffenen Gemeinden im Vorfeld nicht angehört wurden sowie der Tonfall, in welchem die "Zwischenentscheide" gehalten sind, erschweren die Zusammenarbeit der Behörden im Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform massiv.
Die Gemeindepräsidenten verwahren sich ausdrücklich dagegen, dass sie fast ausnahmslos als Schlendriane dargestellt werden, welche vor der Gemeindestrukturreform noch schnell die ihnen anvertrauten öffentlichen Vermögen verprassen. Sie halten fest, dass es sich bei den meisten beschlossenen Investitionen, welche jetzt nicht mehr vollzogen werden dürfen, um notwendige, rechtlich begründete Ausgaben handelt die früher oder später sowieso getätigt werden müssen, ob sich die Gemeinden zusammenschliessen oder nicht. Sie sind weder "vermögensverzehrend" noch benachteiligen sie die neuen Gemeinden (wie das der Regierungsrat als Richtschnur seines Handelns formuliert). Derartige Investitionen etwa in Infrastrukturverbesserungen oder als Folge von durch Gefahrenkarten vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu Gunsten der Öffentlichkeit werden aktiviert, das heisst sie werden unter Werterhaltung zu Verwaltungsvermögen und über Jahre abgeschrieben.
Die pauschale Unterstellung, die Gemeinden würden Vermögen vernichten und der Gemeindestrukturreform schaden, wenn sie liquide Mittel oder auch Kredite dafür einsetzen, um Investitionen zu tätigen, ist daher völlig abwegig. Es kann ja schliesslich kaum falsch sein, wenn sich Gemeinden mit intakter Infrastruktur in die neuen Gebilde einbringen wollen.
Wirtschaftsförderung in schwierigen Zeiten?
Die Aufhebung der Budgetbeschlüsse von insgesamt 27 Orts-, Schul-, Tagwens- und Einheitsgemeinden hat zur Folge, dass die betroffenen Gemeinden Zahlungen – wenn überhaupt – nur noch in äusserst eingeschränktem Umfang vornehmen können. Dabei ist überhaupt nicht geklärt, was nun im Einzelnen erlaubt bleibt oder verboten ist – soll die Schneeräumung aus Kostengründen einfach abgesetzt werden? Dürfen Löhne noch bezahlt werden, die über ein nicht bewilligtes Budget definiert werden? Mit den regierungsrätlichen Beschlüssen wird ein eigentlicher Investitionsstopp über die Gemeinden verhängt, 27 Körperschaften werden in ihrer Investitionspolitik gelähmt.
Während unsere Nachbarkantone angesichts der bereits markant spürbaren Wirtschaftskrise Konjunkturpakete schnüren und die Gemeinden ermuntern, ungeachtet ihrer Vermögenslage jetzt möglichst viele Investitionen zu tätigen, um die Wirtschaft in Gang zu halten, weigert sich unsere Regierung nicht nur dasselbe zu tun, sie verbietet es den Gemeinden sogar, bereits vom Regierungsrat gutgeheissene und mit Zusicherung von Subventionen versehene, von Gemeindeversammlungen rechtmässig beschlossene Investitionen zu tätigen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, selbst wohl zum grössten Teil Arbeitnehmer, vielleicht in Betrieben, welche von den Investitionen gerettet werden könnten, müssen sich unverstanden vorkommen.
Die regierungsrätlichen Beschlüsse erfolgten auf Antrag des Departements Volkswirtschaft und Inneres und nicht des Departements Finanzen und Gesundheit. Ausgerechnet an der letzten Jahresversammlung der Volkswirtschaftsdirektoren und -direktorinnen aber hat Bundesrätin Doris Leuthard an die Kantone appelliert, die antizyklische Wirkung der Staatstätigkeit zu erhalten und Investitionen nicht zurückzufahren. Stattdessen sollen eher noch zusätzliche Projekte ausgelöst und arbeitsmarktwirksam werden. Für unsere Volkswirtschaftsdirektorin ist das offenbar kein Thema.
Gemeindestrukturreform nicht Sache der Gemeinden?
Die ordentliche Landsgemeinde des Jahres 2006 beschloss, dass es ab 1. Januar 2011 im Kanton Glarus nur noch drei Gemeinden geben soll. Im Zuge dieser Gemeindestrukturreform fügte sie mit Art. 153 Abs. 2 eine zeitlich beschränkte Übergangsbestimmung in die Kantonsverfassung ein, worauf sich stützend der Regierungsrat eine "Weisung zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform" erliess. Er beruft sich darin auf Artikel 139 des Gemeindegesetzes (welcher aber seine Aufsichtskompetenz auf die Überprüfung der Rechtmässigkeit kommunaler Akte beschränkt!) und Art. 120 der Kantonsverfassung.
Letzterer regelt die Aufsicht und ermächtigt den Regierungsrat, "bei Unregelmässigkeiten geeignete Massnahmen" zu treffen und "in schwerwiegenden Fällen das Recht der Selbstverwaltung einschränken oder aufheben" zu können. Die regierungsrätlichen Beschlüsse schränken nun ganz bestimmt das Recht der Selbstverwaltung bei 27 Körperschaften erheblich ein, entsprechen also Massnahmen "in schwerwiegenden Fällen" gemäss Art. 120 der Kantonsverfassung. Laut demselben Artikel müssen die betroffenen Gemeinden jedoch innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben können (Abs. 4). Gegen die "Zwischenentscheide" ist der Rechtsweg aber ausgeschlossen, das heisst die Gemeinden, welche die Auffassung haben, sie hätten keine "Unregelmässigkeiten" begangen (schon gar nicht "in schwerwiegenden Fällen"), haben keine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.
Im kürzlich erschienenen Grundlagenpapier der Credit Suisse "Der Kanton Glarus – Struktur und Perspektiven" findet sich der Satz "An der Landsgemeinde 2006 hat die Glarner Bevölkerung der Regierung den Auftrag erteilt, anstelle der damals 25 Ortsgemeinden, 18 Schulgemeinden, 16 Fürsorgegemeinden und 9 Tagwen lediglich 3 grosse und starke Einheitsgemeinden zu schaffen" (S. 7). Diese Rechtsauffassung scheint der Regierungsrat zu teilen. Es handelt sich hier aber um eine Fehlinterpretation der tatsächlichen Verhältnisse. Gemäss Bundes- und Kantonsverfassung – welche die Autonomie der Gemeinden hochhalten – müssen die betroffenen Gemeinden selbst beschliessen, ob sie miteinander fusionieren. Vor Bundesgericht hat der Landgemeindebeschluss 2006 nur (knapp) standgehalten, weil (im Gegensatz zum 10-er-Modell) alle Gemeinden vom Zusammenschluss betroffen sind und die Landsgemeinde als Zusammenkunft sämtlicher Gemeindeversammlungen interpretiert wurde.
Es sind also die Gemeinden, die sich somit (indirekt) bereit erklärt haben, zu drei Einheitsgemeinden zu fusionieren. Es ist demnach selbstverständlich, dass die Gemeinden fusionieren und folgerichtig die Form des Zusammenschliessens inklusive Verwaltungsstruktur auch selber beschliessen. Der Regierungsrat kann dort mitwirken, wo er Gelder spricht (damit sie auch zweckmässig verwendet werden), aber nicht dort, wo die Gemeinden ihre neuen Strukturen schaffen. Es handelt sich beim Landgemeindebeschluss mitnichten um einen Auftrag an die Regierung, sie hat lediglich die übliche Aufsichtsfunktion. Das Versprechen der Regierung, mit der Strukturreform würden Millionen eingespart, hat sie und nicht die Gemeinden abgegeben. Wo sich die Gemeinden einen professionellen Verwaltungsapparat (nur dieser verbessert die heutige Situation) leisten können, dürfen sie ihn einrichten, vom Regierungsrat vorgeschriebene Benchmarks müssen nicht berücksichtigt werden (sie dürfen natürlich!). Nach dem jüngsten Auftritt der Regierung ist allerdings zu befürchten, dass diese das nicht so sieht. Der Zusammenschluss von Gemeinden ist aber Sache der Gemeinden (siehe auch "Fachtagung Gemeindefusionen von kleineren und mittleren Schweizer Gemeinden" vom 29. Oktober 2008 in Bern, organisiert vom Schweizerischen Gemeindeverband und der Universität Bern – ein internationaler Anlass, an welchem die Glarner Regierung durch Abwesenheit glänzte).
Wie weiter?
Es ist selbstverständlich, dass die Investitions-Budgets überarbeitet und Geschäfte von zweiter Priorität verschoben werden können. Steuersenkungen bei negativem Budget aufgehoben werden. Die Aufhebung von Gemeindebeschlüssen durch den Regierungsrat, die im Vorfeld aber bereits von ihm genehmigt (und daher auch bereits ausgelöst) wurden), muss rückgängig gemacht werden. Wo Gemeinden trotz Budgetkorrekturen nicht auf den gewünschten Selbstfinanzierungsgrad kommen, kann ja der Kanton unterstützend eingreifen – im Sinne eines Konjunkturpaketes und zur Unterstützung der Gemeindestrukturreform. Es ist allen klar, dass eine Strukturreform dieses einmaligen Ausmasses etwas kostet, andernorts sprechen Kantone zur Unterstützung von Gemeindefusionen auch Gelder. Es scheint, dass der Regierungsrat die Mittel, die für die Strukturreform zur Verfügung stehen, lieber selber verwendet – beispielsweise für einen Kommunikationsprofessor, der einen derartigen unqualifizierten Rundschlag, in welchem die Gemeindeautonomie mit Füssen getreten wird, zugelassen hat.
Die Steuerungsausschüsse, welche bekanntlich auch von Gemeindepräsidenten bestückt sind (und im Interview von Landammann Marianne Dürst in der "Südostschweiz am Sonntag" vom 1. Februar 2009 aufs Massivste angegriffen wurden), sind aufgefordert, sich klar abzugrenzen und sich die erforderliche Kompetenz zu beschaffen, die Gemeindestrukturreform nach dem Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihrer Gemeinden durchzuführen. Die noch in diesem Jahr zu wählenden neuen Behörden werden es ihnen danken.
Gemeindepräsidentenkonferenz des Kantons Glarus




