Regierungsrat ändert Verwendung des Fonds Asylwesen

Der Saldo des Fonds Asylwesen bleibt bis zum Betrag von 5 Millionen Franken bestehen. Eine Zunahme des Saldos über diese Grenze wird neu zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Nach stetiger Zunahme betrug der Bestand des Fonds Asylwesen per Ende 2020 rund 8 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat auf Empfehlung der Finanzkontrolle beschlossen, den Fondsbestand zugunsten der Erfolgsrechnung aufzulösen, bis zu einem Saldo von 5 Millionen Franken.  

Regierungsbeschluss ist kompatibel mit Regeln des Staatssekretariats für Migration

Die Bundespauschalen für die Unterbringung und Unterstützung der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind zweckgebunden. Den Kantonen ist es aber erlaubt, damit Reserven zu bilden. Die Kantone sind grundsätzlich frei, wie sie eine allfällige Überdeckung verwenden, solange sie die dem Verwendungszweck entsprechenden Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich erfüllt haben. Für allfällige Defizite in künftigen Jahren müssen jedoch die Kantone selber aufkommen. Es ist deshalb sinnvoll, dass Reserven für die Sozialhilfekosten im Asylbereich gebildet werden.

Ausgaben für bauliche Anpassungen sind geplant

Im Asylbereich des Kantons Glarus sind bauliche Investitionen in der Höhe von 1,5 Millionen Franken geplant, um den Betrieb zu optimieren und Ölheizungen durch klimafreundlichere Systeme zu ersetzen. Zudem reduzierten sich die Bundespauschalen seit der Neustrukturierung des Asylwesens kontinuierlich, was Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Asylwesen hat. Der Bund kann zudem Geld zurückfordern, wenn ein Kanton die Umsetzung der vereinbarten Leistungs- und Wirkungsziele nicht oder nur mangelhaft erfüllt. 

Reserven bilden bis zum Saldo von 5 Millionen Franken

Nach dem Grundsatz der Vorsicht möchte der Regierungsrat den Asylfonds mit ausreichend Mitteln ausstatten. Angesichts der nur schwer vorhersehbaren Entwicklung im Asylbereich ist aus fachlicher Sicht ein Bestand von mindestens 5 Millionen Franken erforderlich. Bis zu dieser Grenze kann der Asylfonds im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses abgebaut werden. Nicht angetastet werden dürfen dabei die Überschüsse aus den Bundesbeiträgen für die Integrationsförderung.