Landrat Frederick Hefti, Ennenda, und Landrätin Rahel N. Isenegger, Schwanden, haben im Juni 2024 eine Motion eingereicht, in der sie Massnahmen zur Erhaltung des erschwinglichen Wohnraums und gegen missbräuchliche Mietzinserhöhungen verlangen.
Im Kanton Glarus sind die Mieten von Oktober 2022 bis Oktober 2023 landesweit am stärksten gestiegen, und zwar um 7,5 %. Es gibt oft zu wenige günstige Mietwohnungen, weil Vermieter die Mieten unrechtmässig erhöhen und den vorherigen Mietpreis nicht angeben. Deshalb soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die Vermieter verpflichtet, neuen Mietern auf einem Formular den vorherigen Mietpreis mitzuteilen. Somit würde jeder Neumieter das Recht haben, den vom Vormieter bezahlten Zins einzusehen. Zudem verlangt die Motion die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die eine jährliche Überprüfung des Wohnungsleerstands im Kanton vorsieht.
In seiner Antwort teilt der Regierungsrat die Sorge der Motionäre über die wachsende Wohnungsknappheit. Die steigenden Mietpreise haben jedoch hauptsächlich wirtschaftliche Ursachen. Auf der Nachfrageseite gibt es ein starkes Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung sowie einen höheren Platzbedarf pro Person. Auf der Angebotsseite bestehen Probleme wie teurere Baumaterialien, höhere Zinsen, ein Mangel an Fachkräften und weniger verfügbares Bauland, die den Wohnungsbau bremsen.
Der Regierungsrat bezweifelt, dass die Einführung einer Formularpflicht zur Bekanntgabe von Vormieten die Mietpreise senken oder Mieter besser vor unrechtmässigen Erhöhungen schützen kann. Es gibt keine Belege für solche Wirkungen, und die Massnahme könnte den administrativen Aufwand für Vermieter und Verwaltung erhöhen, ohne echten Nutzen zu bringen. Zudem haben Mieter bereits das Recht, missbräuchliche Anfangsmieten anzufechten.
Der Regierungsrat hält deshalb die Einführung der Formularpflicht für nicht zielführend und beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen.