Regierungsrat beantragt Ablehnung einer Motion zum öV

Die Fraktion Grüne/Junge Grüne fordert eine Landsgemeindevorlage, die jährlich über einen Rahmenkredit zum öffentlichen Verkehr entscheidet. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen.



Mit einem Rahmenkredit will die Fraktion Grüne/Junge Grüne das ÖV-Angebot im Kanton weiter ausbauen und verbessern • (Foto: Niederer Autobetrieb AG)
Mit einem Rahmenkredit will die Fraktion Grüne/Junge Grüne das ÖV-Angebot im Kanton weiter ausbauen und verbessern • (Foto: Niederer Autobetrieb AG)

Mit der Ende Mai 2024 eingereichten Motion «Erneuerung Rahmenkredit für den öffentlichen Verkehr» will die Fraktion Grüne/Junge Grüne das ÖV-Angebot weiter ausbauen und verbessern. Konkret soll die Landsgemeinde jährlich neu über einen Kredit für den öffentlichen Verkehr im Kanton Glarus entscheiden. Mit diesem würden die grundlegenden Anforderungen und Pläne für den Ausbau und die Verbesserung des Angebots im öffentlichen Verkehr finanziert.

Die Notwendigkeit des Vorstosses sehen die Motionäre im neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG). Dieses werde dazu führen, dass die Finanzierung und das Angebot im öffentlichen Verkehr getrennt voneinander entschieden werden. Das würde laut den Motionären bedeuten, dass die Finanzpolitik wichtiger wird als die Verbesserung des Angebots im öffentlichen Verkehr, dem eigentlichen Ziel des öVG. Mit der Überweisung der Motion sollen die Finanzplanung und das Konzept für das Angebot besser aufeinander abgestimmt werden.

Das revidierte ÖV-Gesetz 

Der Regierungsrat weist in seiner Antwort auf die Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (öV) hin. Darin werden das ÖV-Angebot und die zusammenhängende Finanzierung überarbeitet. Die Finanzierung soll jedoch nicht wie von den Motionären vorgeschlagen durch einen Rahmenkredit geregelt, sondern direkt im neuen ÖV-Konzept festgesetzt werden. Das konkrete Angebot wird dann im Rahmen dieses Konzepts festgelegt, das vom Landrat genehmigt wird. Die überarbeitete Gesetzesvorlage berücksichtigt weitgehend die wichtigsten Anliegen der Motionäre, sodass eine politische Diskussion möglich ist. sDeshalb beantragt der Regierungsrat dem Landrat die Ablehnung der Motion.

Die Motion sowie der Antrag des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.