Regierungsrat beantragt Ablehnung einer Motion zum Steuerfuss

Eine Motion zur Festlegung des Steuerfusses will den Regierungsrat beauftragen, gesetzliche Grundlagen darüber zu erarbeiten, wann der Steuerfuss gesenkt, erhöht oder unverändert bleiben soll, ohne dass eine Stimmbürgerin oder ein Stimmbürger zum Steuerfuss einen Antrag stellen muss. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen.



Gemäss Regierungsrat hat sich die bisherige Praxis bei der Festlegung des Steuerfusses bewährt • (Foto: Keystone)
Gemäss Regierungsrat hat sich die bisherige Praxis bei der Festlegung des Steuerfusses bewährt • (Foto: Keystone)

Die im Januar 2021 eingereichte Motion «Steuerfuss» von Vreni Reithebuch und Mitunterzeichner verlangt: «Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage im Finanzhaushaltgesetz zu erarbeiten (Leitplanken oder Rahmen), wann der Steuerfuss gesenkt, erhöht oder unverändert bleiben soll, ohne dass der/die Stimmbürger/-in zum Steuerfuss einen Antrag stellen muss.»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Ablehnung dieser Motion. Falls die Motion vom Landrat überwiesen werden sollte, wird sie in der Vernehmlassungsvorlage zum Finanzhaushaltsgesetz aufgegriffen.

Der Wortlaut der Motion sowie des regierungsrätlichen Ablehnungsantrages an den Landrat sind publiziert in der Geschäftsdatenbank des Landrates.