Regierungsrat beantragt Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Interkantonalen Vereinbarung über die Pensionskassen und die Stiftungsaufsicht beizutreten. Die neue Aufsichtsbehörde ist eine Reaktion auf die veränderte Stiftungslandschaft. Sie sorgt für eine zeitgemässe und risikoorientierte Aufsicht.



Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (zvg)
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (zvg)

Gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge (BVG) sind die Kantone zuständig für die Aufsicht über die Pensionskassen und über die klassischen Stiftungen nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB). Im Kanton Glarus ist die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA) die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese über eine Vereinbarung geregelte Aufsichtsregion umfasst die Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin.

Komplexe Einrichtung benötigen effektive Aufsicht

Seit der Gründung der OSTA sind die Anforderungen in der BVG- und Stiftungsaufsicht gestiegen. Immer mehr Arbeitgeber schliessen sich grossen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an. Dadurch nimmt die Anzahl der Pensionskassen stark ab. Der Markt konzentriert sich auf wenige grosse und komplexe Einrichtungen, was eine effektive Aufsicht erfordert. Deshalb soll die OSTA nun mit der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) zusammengelegt werden, die im BVG-Bereich auch die Einrichtungen im Kanton Schaffhausen beaufsichtigt. Rechtsgrundlage bildet die neue interkantonale Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA). Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Beitritt des Kantons Glarus zu dieser neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt.