Regierungsrat beantragt Kantonsbeitrag für Personenunterführung beim Bahnhof Näfels-Mollis

Die Unterführung unter der Bahnlinie und der zukünftigen Stichstrasse soll eine attraktive Verbindung für den Langsamverkehr schaffen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Kantonsbeitrag von 900 000 Franken.



Bahnhof Näfels-Mollis: Eine neue Personenunterführung soll für sichere Fussgängerwege sorgen. (Bild: Samuel Trümpy)
Bahnhof Näfels-Mollis: Eine neue Personenunterführung soll für sichere Fussgängerwege sorgen. (Bild: Samuel Trümpy)

Im Entwurf des Nutzungsplans der Gemeinde Glarus Nord ist ein neuer Fussweg zwischen Linthdamm und Bahnhof Näfels-Mollis vorgesehen. Dazu müssen die Bahnlinie und die zukünftige Stichstrasse mit einer Unterführung unterquert werden. Die neue Unterführung ermöglicht die direkte Erschliessung des Überbauungsgebiets beim ehemaligen Zschokkeareal. Ausserdem schafft sie eine attraktive Verbindung für den Langsamverkehr zwischen Mollis und dem Bahnhof Näfels-Mollis. Der Zugang zum öffentlichen Verkehr wird durch die Personenunterführung erleichtert. Bauherr des Projekts ist die Gemeinde Glarus Nord. 

Die Wegverbindung zum Linthdamm und zur Linthbrücke wird im Rahmen der Überbauung des ehemaligen Zschokkeareals definitiv festgelegt. Bis diese Wegverbindung realisiert ist, wird von der Gemeinde eine Wegverbindung längs der Stichstrasse zwischen der Personenunterführung und der Molliserstrasse erstellt.

Mehrwert für den Langsamverkehr schaffen

Die neue Unterführung ist in der Verlängerung der Bahnhofstrasse mit Zugang zwischen dem Stations- und dem Ladengebäude auf einer Länge von 35 Metern geplant. Die Nutzung der Unterführung ist für Fussgänger ausgerichtet, Fahrräder müssen geschoben werden. An die Gesamtkosten von rund 7 Millionen Franken spricht der Regierungsrat, gestützt auf das öV-Gesetz, einen Kantonsbeitrag von maximal 900 000 Franken. Der Verpflichtungskredit erfolgt unter der Auflage, dass die Gemeinde Glarus Nord die Verbindung Richtung Mollis durchgängig herstellt und ein öffentliches Wegrecht einrichtet. Für den Beschluss des entsprechenden Verpflichtungskredites ist abschliessend der Landrat zuständig.

Die Gemeinde Glarus Nord und die Grundeigentümerin des ehemaligen Zschokkeareals teilen sich die verbleibenden Kosten. Die Personenunterführung wird etappiert in den Jahren 2020–2022 realisiert.