Regierungsrat beantwortet Interpellation zu Schulleitungen

Der Regierungsrat beantwortet Fragen der GLP-Fraktion über die Schulleitungen und den Lehrkräftemangel.



Mit der Revision des Bildungsgesetzes erhalten die Schulleitungen mehr Kompetenzen • (Foto: Darko Cetojevic/iStock)
Mit der Revision des Bildungsgesetzes erhalten die Schulleitungen mehr Kompetenzen • (Foto: Darko Cetojevic/iStock)

Die GLP-Fraktion reichte Anfang Oktober 2025 die Interpellation «Stabile Schulleitungen fördern – dringende Massnahmen gegen Lehrkräftemangel jetzt -umsetzen!» ein. Sie möchte vom Regierungsrat wissen, warum es seit anderthalb Jahren zu häufigen Wechseln bei Schulleitungen und Lehrpersonen kommt. Und wie der Kanton allfällige Mängel für die Schulleitungen gemeinsam mit den Gemeinden beseitigen will.

Schulleitungen sind Angestellte der Gemeinden

In seiner Antwort schickt der Regierungsrat voraus, dass der Kanton nicht über vertiefte Kenntnisse der Anstellungen und Abgänge von Angestellten der Gemeinden verfügt. Die Interpellanten haben daher richtigerweise auch die Gemeinde direkt nach einer Antwort gefragt und diese bereits Ende Oktober 2025 erhalten. Im Allgemeinen stellt der Regierungsrat fest, dass es auch in den Vorjahren schon zu Wechseln der Schulleitungen gekommen ist. Sowohl der Regierungsrat als auch die bei der Teilrevision des Bildungsgesetzes involvierten Arbeits- und Projektgruppen sehen keine Notwendigkeit für kantonale Vorgaben zur Stärkung der Schulleitungen. Dafür zuständig sind weiterhin die Gemeinden. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Schulleitungen ab August 2026 durch die Teilrevision des Bildungsgesetzes detailliert zugewiesene Kompetenzen erhalten, etwa in operativer Verantwortung, Budget, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement. Dies soll sie im Arbeitsalltag entlasten und stärken.

Die Stellungnahme des Regierungsrates sowie die weiteren Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert