Regierungsrat beantwortet Interpellation zu Steuereinsprachen

Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation, die sich nach der Objektivität und Unabhängigkeit bei der Behandlung von Steuereinsprachen erkundigt.



Interpellation zu Steuereinsprachen (zvg)
Interpellation zu Steuereinsprachen (zvg)

Am 25. Juni 2025 reichten Landrat Remo Goethe und Unterzeichnende die Interpellation «Objektivität und personelle Unabhängigkeit bei der Behandlung von Steuereinsprachen» ein. Dabei geht es um die Frage, ob eine Steuereinsprache von derselben Person bearbeitet werden soll, die bereits die ursprüngliche Steuerveranlagung vorgenommen hat.

In seiner Stellungnahme bestätigt der Regierungsrat, dass grundsätzlich dieselbe Person eine Veranlagung und eine allfällige Überprüfung derselben vornehme. Diese erste Einsprache sei aber kein juristisches Verfahren, sondern diene dazu, dass allfällige Fehler behoben werden können. Deshalb mache es gerade Sinn, dass dieselbe Person die Einsprache kostenlos bearbeite.  

Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.