Regierungsrat befürwortet neue interkantonale Universitätsvereinbarung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen zuzustimmen.



Die Finanzierung der Studienkosten soll neu geregelt werden (• Foto: Keystone)
Die Finanzierung der Studienkosten soll neu geregelt werden (• Foto: Keystone)

In der Interkantonalen Universitätsvereinbarung ist die Festlegung der Tarife geregelt, die ein Kanton für seine Studierenden an einer ausserkantonalen Universität zu leisten hat. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Vereinbarung einer Totalrevision unterzogen und einen neuen Vereinbarungstext verabschiedet. Sobald 18 Kantone beigetreten sind, kann die Vereinbarung vom Vorstand der EDK in Kraft gesetzt werden.

Neuen Universitätsvereinbarung: Systemwechsel bei der Abgeltung

In der revidierten Fassung werden zwei wichtige Neuerungen umgesetzt: Die Tarife werden neu auf der Basis der effektiven Kosten berechnet, die heute geltenden Rabatte für Wanderungsverluste werden abgeschafft. Mit Wanderungsverlusten sind die Kostenabzüge gemeint, für Kantone, in die überdurchschnittlich viele ihrer Studierenden nach dem Studium nicht mehr heimkehren. Es waren dies ursprünglich (1995) die Kantone Uri, Wallis und Jura (10 Prozent Rabatt) sowie Glarus, Graubünden und Tessin (5 Prozent Rabatt). Neue Untersuchungen zeigen aber auf, dass heute ausser den Universitätskantonen Basel, Bern, Genf, Waadt und Zürich alle Kantone solche Wanderungsverluste verzeichnen.

Das System mit den Rabatten für Kantone mit Wanderungsverlusten gilt deshalb als überholt. Neu werden die Tarife auf der Basis der effektiven Ausbildungskosten berechnet. Die Grundlage bildet die vom Bundesamt für Statistik erhobene Kostenstatistik. Bei der Berechnung der Tarife werden die Infrastrukturkosten nicht mitgerechnet. Diese verbleiben bei den Universitätskantonen. Simuliert man die neue Art der Berechnung auf der Basis von Kostendaten der vergangenen Jahre, ergibt sich eine stabile Entwicklung der Tarife. Für den Standortvorteil, den die Universitätskantone geniessen, und der ihnen etwa bei der Betriebsansiedlung zugutekommt, wird ihnen ein Anteil der zustehenden Forschungskosten abgezogen.

Finanzielle Auswirkungen

Die jeweiligen Zahlungen aus den Kantonen gehen an den Trägerkanton der Hochschule. Im Studienjahr 2017/18 wurden über die bestehende Vereinbarung rund 600 Millionen Franken abgewickelt, davon rund 3,3 Millionen Franken im Kanton Glarus. Die Aufhebung der bisherigen Rabatte für Wanderungsverluste könnte für den Kanton Glarus eine leichte Erhöhung seiner Zahlungsverpflichtungen zur Folge haben. Die letzten Modellrechnungen zur Gesamtentwicklung der Ausgleichzahlungen in der ganzen Schweiz haben für Glarus eine Steigerung von 1 Prozent ergeben. Es kann damit bei Glarus von einer nahezu unveränderten Belastung pro Kopf ausgegangen werden. Die maximal zu erwartende Abweichung in der Entwicklung der Kosten, dürfte damit in den bisher jährlich um bis zu 5 Prozent schwankenden Werten verschwinden und kaum spürbar werden. Die jährlich schwankende Zahl von Studierenden wird damit weiterhin als hauptsächlichster Faktor für die Gesamtbelastung des Kantons Glarus wirken.