Regierungsrat begrüsst Gegenentwurf zur Massentierhaltungsinitiative

Der Glarner Regierungsrat äussert sich positiv zum bundesrätlichen Gegenentwurf zur Massentierhaltungsinitiative und regt weitere Verbesserungen in der Tierhaltung an.



In der Bundesverfassung soll festgeschrieben werden, dass sich Nutztiere wohlfühlen sollen (• Foto: Rupert Oberhäuser, Keystone)
In der Bundesverfassung soll festgeschrieben werden, dass sich Nutztiere wohlfühlen sollen (• Foto: Rupert Oberhäuser, Keystone)

Der Bundesrat erwägt die Erarbeitung eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitative)», die von verschiedenen Tierschutzverbänden lanciert wurde. Zu diesem Gegenentwurf äussert sich die Glarner Regierung positiv. Die Absicht der Volksinitiative, den Schutz der Tiere in der Verfassung zu verankern und Elemente konkret zu nennen, wird begrüsst. Die Initiative enthalte jedoch Begehren, deren Umsetzung eine zu grosse Belastung der landwirtschaftlichen Produktion zur Folge hätte und damit unrealistisch sei. Den Begriff der Würde des Tieres in der Verfassung spezifisch zu nennen und damit den Stellenwert des Tieres demjenigen des Menschen anzunähern, schiesse über das Ziel hinaus. 

Der vorliegende direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative werde dem Grundanliegen der Initiative gerecht, indem er den Schutz aller Tiere erfasst und zusätzlich dem Wohlergehen einen hohen Stellenwert zumesse. Damit werden im Gegensatz zur Initiative nicht nur die Nutztiere, sondern alle Tiere erfasst. Gleichzeitig berücksichtigt der Gegenentwurf weitere Rechtsgebiete, z. B. die Agrarpolitik, sowie wichtige Verpflichtungen wie z. B. internationale Handelsabkommen und verzichtet auf die Forderung, Importregelungen im Sinne der Initiative zu unterlassen.

Regierungsrat schlägt Ergänzungen vor

Der Regierungsrat schlägt vor, dass bei Nutztieren das Wohlergehen insbesondere sichergestellt werden soll durch: Unterbringung, tierfreundliche Produktionsprozesse und Haltungsbedingungen, bedarfsgerechte Fütterung und Pflege, regelmässigen Auslauf, schonende Transportbedingungen und schonende Schlachtung.

Im Weiteren schlägt der Regierungsrat vor, den Begriff «Nutztier» genauer zu fassen, um damit auch die gewerbsmässige Heimtierzucht einzuschliessen. Schliesslich seien Möglichkeiten zu prüfen, dass auch bei importierten Produkten die geltenden Standards im Bereich Tierschutz und Tierwohl eingehalten werden.