Regierungsrat begrüsst im Grundsatz neues Finanzierungssystem im Asylwesen

Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort zur Integrationsagenda Schweiz das neue Finanzierungssystem für das Asylwesen. Er fügt kritische Anmerkungen zur kostenneutralen Umsetzung an.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Aufgrund der Beschleunigung der Asylverfahren ist seit 2019 schneller klar, welche Menschen längerfristig in der Schweiz bleiben können. Mit der ebenfalls seit 2019 umgesetzten Integrationsagenda Schweiz können die Kantone diese Personen bei ihrer Integration so früh wie möglich sowie so intensiv und verbindlich wie nötig unterstützen. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen haben entschieden, die Integrationsagenda weiterzuentwickeln. Damit verbunden wird ein neues Finanzierungssystem eingeführt. Dieses hat folgendeEckwerte: 

  • Akzent auf die Berufsbildung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen;
  • separate Globalpauschalen für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge erhöhen die Transparenz und vereinfachen die Handhabung;
  • Beibehaltung des Sockelbeitrags, der namentlich für kleine Kantone zur Aufrechterhaltung von minimalen Asylstrukturen relevant ist;
  • kostenneutrale Umsetzung: Die Höhe der Pauschalen im neuen Finanzierungssystem Asyl wird anhand des Durchschnitts der Jahre 2012–2018 festgelegt. Es kommt zu keiner Kostenverlagerung, weder zulasten des Bundes noch der Kantone – die Auszahlungssumme bleibt zum Zeitpunkt der Umstellung gleich. 

    Einige Fragen noch offen

Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt das neu vorgeschlagene Finanzierungssystem im Grundsatz. Wesentlich ist für den Kanton Glarus, dass an der bisherigen Abgeltungsdauer bei Flüchtlingen von fünf Jahren und vorläufig Aufgenommenen von sieben Jahren festgehalten wird. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass bei der Umsetzung wichtige Fragen zu klären sind, wie etwa die Berechnung der künftig unterschiedlichen Pauschalen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die Höhe der Pauschale für unbegleitete minderjährige Asylsuchende oder das Vorgehen bei schwankenden Einkommen.

Gegen eine Senkung der Pauschalen

Mit der Umsetzung des neuen Finanzierungssystems erhalten die Kantone zwar rechnerisch für mehr Personen finanzielle Beiträge. Insgesamt aber werden die Globalpauschalen gesenkt. Die Kantone haben aufgrund der grossen Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 für eine grosse Zahl von Personen namhafte Integrationsaufgaben erfolgreich wahrgenommen. Die Mitfinanzierungspflicht des Bundes für diese Personen endet nun in den nächsten zwei Jahren. Dies trifft die Kantone und Gemeinden in einer Phase, in der sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie in absehbarer Zeit mit weiteren grossen sozialpolitischen Herausforderungen konfrontiert sind.

Die Struktur der dem Kanton Glarus zugewiesenen Personen hat sich verändert. Vermehrt sind individuelle Lösungen in Begleitung sowie Unterbringung und Integrationsförderung erforderlich. Gerade die Aufnahme von vulnerablen Personen hat zur Folge, dass die Anforderungen an die medizinische und psychologische Betreuung zunehmen. Ausserdem braucht es im Einzelfall vermehrt zusätzliche Massnahmen im sozialen Bereich sowie im Bereich der Unterbringung, um den Personen einen nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch aus diesen Gründen bleibt es für den Kanton Glarus wichtig, dass auf eine Reduktion der Pauschalen verzichtet wird.

Verwendungszweck erweitern

Aus Sicht des Kantons Glarus sollte geprüft werden, ob der Verwendungszweck der Integrationspauschale (IP) erweitert werden kann. Die Kantone sollten die Möglichkeit haben, die Gelder der IP breiter einzusetzen, namentlich zur Finanzierung von begleitenden Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration. Dazu gehören beispielsweise die ausserfamiliäre Kinderbetreuung inklusive der Finanzierung von Tagesstrukturen im Bereich der Regelklasse.