Regierungsrat beschliesst neue Promotionsverordnung

Bei der Beurteilung der Glarner Schülerschaft erhält der persönliche Austausch der Lehrpersonen mit den Eltern mehr Gewicht. Laufbahnentscheide werden neu über das Jahresgespräch getroffen. Noten gibt es weiterhin, aber die starre Koppelung von Notenschnitt und Promotion entfällt. Der Regierungsrat setzt die neue Promotionsverordnung auf den 1. August 2021 in Kraft.



Neue Promotionsverordnung (Bild: iStock)
Neue Promotionsverordnung (Bild: iStock)

An der Glarner Volksschule gilt das Prinzip der ganzheitlichen Beurteilung. Diese gibt Auskunft über eine vollbrachte Leistung sowie die persönlichen Lernschritte und fördert dabei das Selbstvertrauen, das Vertrauen der Lernenden in die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Lernmotivation und die Leistungsbereitschaft. Mit der Einführung des neuen Glarner Lehrplans für die Volksschule auf den 1. August 2017 änderten sich Fächerbezeichnungen und es gab Anpassungen bei der Kompetenzorientierung im Unterricht. Im Rahmen der vierjährigen Einführungsphase des neuen Lehrplans wurde vorerst bewusst auf eine Anpassung der Promotionsverordnung verzichtet und eine solche per Schulbeginn 2021 angekündigt. 

Grundsätze

Inhaltlich können weite Teile der bisherigen Regelungen übernommen werden. Auf Basis dieser Grundlagen und im Sinne der Weiterentwicklung der bisherigen Praxis sollen zukünftig folgende Grundsätze gelten:

  • Die Lernenden durchlaufen die Schullaufbahn in ordentlicher Weise ohne Promotionsentscheide.
  • Ab Ende der 2. Primarklasse wird jeweils ein jährliches Notenzeugnis, auf der Sekundarstufe ein halbjährliches Notenzeugnis ausgestellt.
  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch/Jahresgespräch findet auf allen Stufen jährlich statt. Es basiert auf einem standardisierten Standort- und Beurteilungs-Fragebogen.
  • Im Rahmen des jährlichen Gesprächs können die Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über Abweichungen von der Schullaufbahn, über besondere Fördermassnahmen oder über einen Wechsel des Niveaus auf der Sekundarstufe befinden.
  • In der 6. Klasse befinden sie gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung).
  • Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung (vorbehalten bleiben allfällige Entscheide der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik im Rahmen der Sonderschulung).
  • Auf die Möglichkeit einer Einspracheprüfung beim Übertritt in die Sekundarstufe wird verzichtet. Es wird nun neu der förmliche Entscheid der Schulleitung an die Stelle der Einspracheprüfung treten.

    Das ändert sich
  • Das Jahresgespräch ersetzt den ordentlichen Promotionsentscheid.
  • Auf provisorische Promotionen und zwingende Repetition wird verzichtet.
  • Jährliche Gespräche finden auch auf der Sekundarstufe I statt.
  • Notwendige Laufbahnentscheide werden über das Jahresgespräch und möglichst einvernehmlich mit den Erziehungsberechtigten gefällt.
  • Auf Halbjahreszeugnisse wird auf der Primarstufe verzichtet.
  • Eine starre Koppelung von Notenschnitt und Laufbahnentscheid fällt weg.
  • Für den Verfahrensablauf bei Laufbahnentscheiden gibt es weniger Vorgaben. Es gibt analog anderer Kantone eine neue Rollenumschreibung mit einer einvernehmlichen «Entscheidfindung im Gespräch». Nur bei Differenzen entscheidet die Schulleitung.
  • Im Rahmen der vorliegenden Totalrevision hat sich gezeigt, dass die Schulen sich schwertun, Absenzen als ungerechtfertigt zu deklarieren. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass auf das Ausweisen von Absenzen gänzlich verzichtet wird.

    Das ändert sich nicht
  • Die Beurteilung ist ganzheitlich und nachvollziehbar.
  • Der Kanton erlässt verbindliche Vorgaben für die Verfahren und die Gestaltung der Zeugnisse.
  • Noten werden wie im Zeugnis ausgewiesen.
  • Das Notenzeugnis gibt Auskunft zum Erreichen der Lernziele in den relevanten Fächern sowie ab der 5. Klasse auch zu überfachlichen Kompetenzen.
  • Über das Jahresgespräch können Laufbahnentscheide gefällt werden, analog der bisherigen Promotionsentscheide (einfache sonderpädagogische Massnahmen, Repetition, Überspringen einer Klasse usw.).

    Vernehmlassung

2019 wurde unter den politischen Parteien, den Gemeinden, den Vereinigungen der Lehrpersonen und der Schulleitungen sowie verwaltungsintern eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage wurde gut aufgenommen und es gab keine grundsätzlichen Bedenken in Bezug auf die Stossrichtung der Revision. 

Ein Jahreszeugnis auf der Primarstufe wurde grossmehrheitlich begrüsst. Dies im Unterschied zur Oberstufe, wo sich einigen Stimmen sowohl für wie auch gegen ein Jahreszeugnis aussprachen. Vor allem das Argument, für die Lehrstellensuche sei es hilfreich, einen möglichst aktuellen Notenspiegel vorweisen zu können, spricht für Semesterzeugnisse in der Oberstufe.

Die Vernehmlassungsvorlage hatte die bisherigen Einspracheprüfung als besonderes Element bei Uneinigkeit weiterhin vorgesehen. Diese Option wurde jedoch von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Sie sei nicht mit dem Prinzip der gemeinsamen Entscheidfindung zwischen Lehrpersonen und Eltern vereinbar, bewirke einen hohen Aufwand für die Durchführung und sei bereits bisher auf eine abnehmende Nachfrage gestossen.

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