Regierungsrat beschliesst Zusatzvergütung für Covid-19-Impfungen

Ab Mai 2021 sollen auch die Glarner Hausärzte Covid-19-Impfungen vornehmen können. Weil die von den Krankenversicherungen übernommenen Kostenbeiträge nicht ausreichen, leistet der Kanton einen zusätzlichen Beitrag an jede Impfung.



Impfen soll für Hausärzte kostendeckend sein. (Foto: iStock)
Impfen soll für Hausärzte kostendeckend sein. (Foto: iStock)

Im Kanton Glarus werden seit Januar 2021 impfwillige Personen im Impfzentrum Ennenda gegen das Coronavirus geimpft. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoff soll die Impfung u. a. auf die Arztpraxen und Apotheken ausgedehnt werden. Der Kanton Glarus vergütet den nicht durch den Bund gedeckten Aufwand aus eigener Hand. 

Verfügbarkeit des Impfstoffs ist entscheidend

Die Impfstrategie des Kantons Glarus orientiert sich an der Verfügbarkeit des durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschafften Impfstoffs und der vom Bund vorgegebenen Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen. Neben den Lagerungsbedingungen der Impfstoffe waren bislang vor allem die sehr kurzfristig bekannten und knappen Liefermengen an Impfstoff der Grund dafür, dass keine Impfungen in den Arztpraxen und Apotheken durchgeführt wurden.

Nun werden vom Bund deutlich grössere Liefermengen von Impfstoffen in Aussicht gestellt. Zudem steht die Zulassung von weiteren Impfstoffen bevor. Eine Ausweitung der Impfstrategie auf die Arztpraxen und Apotheken sowie das Kantonsspital ist geplant.

Impfungen in Arztpraxen und Apotheken

Für die Einbindung der Arztpraxen und Apotheken sowie des Kantonsspitals Glarus in die Impfstrategie gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • IT-Voraussetzungen: Der Kanton muss sicherstellen, dass jede Impfung dokumentiert und über autorisierte IT-Systeme an den Bund gemeldet wird. Die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler, welche Impfungen anbieten wollen, müssen zwingend über eine autorisierte Softwarelösung mit Anbindung an den Bund verfügen.
  • Impfstoffe: Die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler werden vorerst mit dem Impfstoff von Moderna beliefert. 
  • Logistik: Das kantonale Impfzentrum übernimmt die wöchentliche Verteilung der vom Bund gelieferten Impfstoffe inkl. Material an die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler.

    Vergütung reicht nicht aus

    Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) einigte sich mit den Krankenversicherern in einem vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag über die Vergütung. Die ausgehandelte Vergütung reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.
  • Die Ampullen der zugelassenen Impfungen enthalten 6 bzw. 10 Impfdosen. Die Ampullen müssen dabei innerhalb von sechs Stunden verbraucht werden. Dies bedingt, dass mehrere Impfwillige koordiniert aufgeboten werden müssen. 
  • Da es sich um eine neue Impfung handelt, ist der Informations- bzw. Gesprächsbedarf bei den Patienten ungleich grösser als bei einer herkömmlichen Grippeimpfung.
  • Die Patienten müssen nach der Impfung 15 Minuten überwacht werden.
  • Der administrative Aufwand zur Erfassung der geimpften Patienten ist grösser als bei anderen Impfungen.

    Tarif darf Impfziele nicht gefährden

    Um zu verhindern, dass ein nicht kostendeckender Tarif dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte nicht oder nur in begrenzter Zahl Impfungen durchführen und damit das angestrebte Ziel einer möglichst raschen und umfassenden Durchimpfung nicht gefährdet wird, wurden wie in verschiedenen anderen Ostschweizer Kantonen und im Kanton Zürich Zusatzvergütungen festgelegt. Der Regierungsrat hat beschlossen, die zusätzliche Vergütung für die Impfungen auf insgesamt 30 Franken pro Impfung bzw. 60 Franken pro geimpfte Person zu erhöhen.

Dieser Tarif gilt unabhängig vom Ort der Impfung, also in Arztpraxen, Apotheken und Spitälern. In Arztpraxen und Apotheken entspräche dies bis am 30. Juni 2021 einer Zusatzvergütung von 5.50 Franken pro Impfung und in Spitälern von 15.50 Franken pro Impfung.

Finanzielle Auswirkung

Die Zusatzvergütung ist notwendig, um das angestrebte Ziel einer möglichst raschen und umfassenden Durchimpfung zu erreichen. Es wird davon ausgegangen, dass im Kanton Glarus insgesamt rund 20 000 Personen geimpft werden, was Kosten von rund 150 000 Franken zulasten des Kantons bedeutet.