Regierungsrat beurteilt die administrative Unterstützung bei Corona-Gesuchen als zweckmässig

Die Beratung und Begleitung von Personen und Unternehmen bei der Administration der Gesuche von wirtschaftlichen Härtefällen ist gut und zweckmässig. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation.

 



Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)

Im Dezember 2020 reichten Landrätin Susanne Elmer Feuz (FDP) und weitere Unterzeichnende die Interpellation «Administrative Unterstützung wirtschaftlicher Härtefälle während der COVID-19-Pandemie» ein. Diese nimmt aus Sicht des Regierungsrates eine Problematik auf, die im Vollzug täglich beobachtet wird: Manche Gesuchssteller sind mit administrativen Belangen wie dem Ausfüllen von Gesuchsformularen überfordert. Angesichts der zahlreichen privaten Hilfestellungen (u. a. Procap, Pro Senectute, Gastrosuisse) stellt sich die grundsätzliche Frage, inwieweit die Unterstützung in administrativen Belangen eine Staatsaufgabe sein kann und darf. Nehmen staatliche Stellen solche Aufgaben wahr, ergeben sich zwangsläufig Interessenkonflikte. Zudem droht ein Eingriff in den Wettbewerb und eine Verzerrung desselben mit Blick auf die zahlreichen privaten Anbieter in diesem Markt. Der Regierungsrat empfiehlt, von einer weiteren administrativen Unterstützung abzusehen. Die heute gebotene Begleitung und Beratung genügt und ist zweckmässig.

Beantwortung der Fragen: 

Wie schätzt die Regierung den Bedarf nach administrativer Unterstützung ein?
Regierungsrat: Der Regierungsrat, das Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie insbesondere die Arbeitsmarktbehörde und die Kontaktstelle für Wirtschaft beobachten den Glarner Arbeitsmarkt sehr aufmerksam. Tatsächlich gibt es Antragsteller, welche mit den elektronischen Formularen für die Einreichung von Gesuchen an ihre Grenzen stossen. Dies, obwohl gute Anleitungen und Hilfen bestehen.

Bei der Kurzarbeitsentschädigung führt der Bund beispielsweise die Antragsteller auf www.arbeit.swiss sehr gut in die Thematik der Kurzarbeit ein. Es wird festgestellt, dass manche potenzielle Bezüger grundsätzlich nicht bereit sind, sich auf die Thematik einzulassen und sich mit der Materie auseinanderzusetzen oder eine einfache Google-Abfrage vorzunehmen. Hier fehlen vielfach einfachste digitale Grundkompetenzen.

Im Bereich der Härtefallunterstützung vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass es keine weitere administrative Unterstützung braucht. Das auszufüllende Online-Formular ist klar und verständlich. Lediglich Personen ohne digitale Kenntnisse müssen sich entsprechende Hilfe organisieren. Die Erfahrung zeigt, dass dies bisher kein Problem ist. Die digitale Eingabe erlaubt es, Gesuche sehr schnell zu prüfen und verfügte Auszahlungen unverzüglich zu leisten. Zusammenfassend wird die Gesuchstellung als grundsätzlich machbar eingeschätzt.

Sind Massnahmen betreffend administrative Unterstützung geplant, von welchen Selbstständigerwerbende und Unternehmen sowie im Besonderen Kulturbetriebe und -schaffende bezüglich Ausschöpfung der gebotenen Möglichkeiten profitieren können?
Regierungsrat: Die administrative Unterstützung von Kulturbetrieben und Kulturschaffenden erfolgt primär durch den Kulturbeauftragten des Kantons. Die aufwendigen Prozesse werden laufend optimiert. Das FAQ-Dokument (Fragen/Antworten) zu den komplexen Vollzugsfragen rund um die Covid-19-Kulturverordnung wird in Absprache mit dem Bundesamt für Kultur regelmässig ergänzt und aktualisiert. Auf der Website des Kantons Glarus werden zudem alle Informationen zu den Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich übersichtlich dargestellt.

Ausserhalb der neuen Härtefallregelungen profitieren die Selbstständigerwerbenden und Unternehmen von weiteren bewährten Unterstützungsmöglichkeiten, welche in den letzten Monaten laufend ausgebaut wurden.

Die Härtefallregelungen sind in diesem Sinne einerseits von den durch die Arbeitslosenkasse auszurichtenden Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) und andererseits von den durch die Ausgleichskasse Glarus auszurichtenden Corona-Erwerbsersatzleistungen (CE) insbesondere auch in organisatorischer Hinsicht zu unterscheiden.

Corona-Erwerbsersatzleistungen erhält, wer im Jahr 2019 ein AHV-pflichtiges Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von mindestens 10'000 Franken abgerechnet hat. Die CE werden schweizweit nach Bundesrecht von den AHV-Ausgleichskassen und damit unter den bereits bestehenden und gleichen organisatorischen sowie administrativen Voraussetzungen ausbezahlt, wie die seit dem Jahre 1940 eingeführten Erwerbsersatzleistungen bei Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst sowie beim Mutterschafts­ und Vaterschaftsurlaub (EO). Der Bund greift damit auf eine bekannte und seit Jahrzehnten bewährte Organisation zurück, mit der die Selbstständigerwerbenden und Unternehmen sowie die Kulturbetriebe bereits zu tun haben. Sie bezahlen – nicht erst seit den CE – bei den AHV-Ausgleichskassen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge auf ihren Einkommen und auf den an ihre Arbeitnehmenden ausgerichteten Löhnen und erhalten von den AHV-Ausgleichskassen u. a. die Erwerbsersatzleistungen.

Dies ist deshalb bedeutsam, weil sich die Selbstständigerwerbenden und Unternehmen sowie die Kulturbetriebe mithin an eine ihnen bekannte Stelle/Organisation, an «ihre» Ausgleichskasse, wenden und sich — wie bereits für die Abrechnung der AHV/IV/EO-Beiträge und für die Ausrichtung der EO — auch betreffend die Voraussetzungen und Modalitäten für die Ausrichtung der Corona-Erwerbsersatzleistungen beraten, unterstützen und informieren lassen können. 

Die AHV-Ausgleichskassen haben umfangreiche Möglichkeiten und Instrumente, um die Unternehmen und die Selbstständigerwerbenden zu informieren, wie z. B. persönliche Beratung, (digitale) Merkblätter und Formulare, eine Hotline, Zeitungsinserate sowie die aktuelle und informative Website des Kantons. Auf dieser Website werden sämtliche Anlaufstellen mit Kontaktangaben und Möglichkeiten erwähnt.

Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Corona-Erwerbsersatzleistungen im Kanton Glarus nicht nur von den Sozialversicherungen Glarus (Ausgleichskasse Glarus) ausbezahlt werden, sondern jeweils auch von den zuständigen Verbandsausgleichskassen (VAK), bei denen die Unternehmen und Selbstständigerwerbenden angeschlossen sind. Dies bedeutet, dass auch die Ausgleichskassen in der Pflicht sind. 

Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigungen verhält es sich ähnlich. Die Anspruchsgruppen werden durch die Arbeitslosenkasse ausführlich beraten. Ebenso werden detaillierte Abrechnungen versandt. Es ersetzt dies indessen keine Sachbearbeitung. Hier setzt die Eigenverantwortung der Bezüger ein. Personen, die mit der Administration überfordert sind, können sich immer an einen Treuhänder wenden.

Gibt es einen Single Point of Contact, eine zentrale Anlaufstelle betreffend wirtschaftliche Unterstützung, für diese oben erwähnten Betriebe?
Regierungsrat: Für wirtschaftliche Hilfe und die Kurzarbeitsentschädigungen ist die Hauptabteilung für Wirtschaft und Arbeit die Anlaufstelle (Single Point of Contact), für den Kultur- und Sportbereich das Departement Bildung und Kultur und für Selbstständigerwerbende die Ausgleichskasse.

Sämtliche Informationen sind zu finden auf der Startseite der kantonalen Coronainformationsseite auf der Website www.gl.ch. Aus Sicht der Vollzugsbehörden braucht es darüber hinaus keine weiteren Anlaufstellen. Die betroffenen Vollzugsstellen sind gut organisiert und mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet.

Teilt die Regierung die Meinung der lnterpellanten, dass eine gute Begleitung und Beratung bei der Bewältigung der administrativen Anforderungen sowohl für betroffene Betriebe wie auch für die kantonalen Anlaufstellen nötig und vorteilhaft sein kann?
Regierungsrat: Generell steht der Regierungsrat für eine wirksame und kundenbezogene Dienstleistungsorientierung und ist überzeugt, dass die Vollzugsstellen eine gute und nachvollziehbare Begleitung und Beratung anbieten. Bei Bedarf nehmen sich diese einzelnen Fragestellungen an. Die nötigen Informationen sind transparent und übersichtlich auf den kommunizierten Websites zu finden. Die Formulare sind einfach und übersichtlich gestaltet.

Der Regierungsrat vertritt den Standpunkt, dass sich Selbstständige und/oder Unternehmer in administrativen Belangen rudimentär auskennen sollten. Zumindest sollten sie dazu fähig sein, sich geeignete Hilfe zu holen. Eine Sachbearbeitung durch den Staat würde private Anbieter ungebührlich konkurrenzieren und die Eigenverantwortung abbauen. Es wird ständig versucht und darin investiert, die Prozesse im Vollzug möglichst einfach zu gestalten. Dies ist anspruchsvoll, da die Politik häufig Änderungen vorgibt. Die zunehmende Komplexität der verschiedenen Massnahmen müsste deshalb primär seitens der Politik bekämpft werden. Insbesondere von rückwirkenden Gesetzesänderungen sollte im Interesse der Rechtssicherheit und des Vollzugs grundsätzlich abgesehen werden.

Wie sieht der Austausch zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten und Anlaufstellen auf kantonaler Ebene, aber auch vertikal zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aus? Sind hier Möglichkeiten zur Vereinfachung und Synergien zu finden?
Regierungsrat: Zwischen dem Kanton und den Gemeinden besteht kein solcher Bedarf. Es funktioniert. Zwischen Kanton und Bund besteht Potenzial. Die aktuelle Thematik und das Zusammenspiel der verschiedensten Instrumente ist kontinuierlich in Bewegung und unterliegt zahlreichen Änderungen. Aus Sicht des Vollzugs sollte sich die Politik grundsätzlich überlegen, wie das System vereinfacht werden kann.

Der Austausch zwischen der Kontaktstelle für Wirtschaft und der Ausgleichskasse Glarus fand zu Beginn der Pandemie koordinierend statt. Heute sind die Abläufe eingespielt. Es findet ebenfalls ein Austausch bei konkreten Fällen statt. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere aus den bundesrechtlichen Regelungen.