Regierungsrat bewilligt Beiträge für archäologische Grabung in Glarus

Der Regierungsrat bewilligt Beiträge für die archäologische Grabung auf der Parzelle «Untere Pressi» in Glarus. Die Grabung ist aufgrund einer geplanten Wohnüberbauung erforderlich und soll die historischen Siedlungsstrukturen des Areals untersuchen.



Auf der sogenannten Schäfliwiese auf dem Areal «Untere Pressi» in Glarus ist eine Wohnüberbauung geplant • (Foto: Darko Cetojevic)
Auf der sogenannten Schäfliwiese auf dem Areal «Untere Pressi» in Glarus ist eine Wohnüberbauung geplant • (Foto: Darko Cetojevic)

Die sogenannte Schäfliwiese im Areal «Untere Pressi» in Glarus liegt in der geschützten archäologischen Zone der Altstadt von Glarus. Das Altbaugebiet Glarus ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung. Auf dieser Parzelle ist eine Wohnüberbauung geplant. Vorgängig dazu muss die gesamte Fläche archäologisch untersucht werden. Die Grabung wird voraussichtlich von April bis Dezember 2026 durchgeführt und soll Aufschluss über die Besiedlungsgeschichte von Glarus geben, die bis ins Frühmittelalter zurückreicht. Aufgrund des Schutzumfangs und der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton Glarus sind sämtliche archäologischen Untersuchungen beitragsberechtigt. Die Gesamtkosten der Grabung belaufen sich auf 1,14 Millionen Franken. Der maximale Bundesbeitrag beträgt 285 000 Franken, der maximale Kantonsbeitrag 232 560 Franken und der maximale Gemeindebeitrag 155 040 Franken.

Geschichte im Boden

Die ersten Nachweise der Besiedelung von Glarus gehen ins Frühmittelalter zurück. Der Grossteil der mittelalterlichen und neuzeitlichen Siedlung dem Glarner Stadtbrand von 1861 zum Opfer. Die Siedlung wurde innerhalb von wenigen Jahren in einem neuen Grundrisskonzept neu aufgebaut. Die sogenannte Schäfliwiese liegt am Rand des alten Siedlungszentrums. Auf alten Plänen befinden sich in diesem Bereich verschiedene Gebäude, die zwischen 1800 und 1861 erstellt worden sind. Zuvor wurde das Areal für Pflanzgärten genutzt, welche teilweise ummauert waren. Das Grundstück wurde nach der Brandkatastrophe nicht erneut bebaut. Archäologisch und geschichtlich ist das Areal von Interesse. Denn aus dem Hauptort Glarus liegen bisher nur wenige archäologische Befunde vor. Innerhalb einer archäologischen Fundstelle oder Zone müssen alle Funde und Befunde (Fundobjekte, bauliche Strukturen, Kulturschichten, Probenmaterial etc.) geschützt und bewahrt werden. Wo dies nicht möglich ist, muss fachgerecht dokumentiert und geborgen werden.