Regierungsrat ergänzt Legislaturziele 2019 bis 2022

Nach den Rückweisungen durch den Landrat, ergänzt der Regierungsrat seine Legislaturziele in zwei Punkten. Er unterbreitet sie zur nochmaligen Beratung dem Landrat.



Medienmitteilung: Regierungsrat ergänzt Legislaturziele 2019 bis 2022 (Bild_ e.huber)
Medienmitteilung: Regierungsrat ergänzt Legislaturziele 2019 bis 2022 (Bild_ e.huber)

Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 bei der Beratung zum Bericht der Legislaturplanung 2019 bis 2022 die Planung der Querspange Netstal sowie bei den geplanten Gesetzgebungsprojekten des Departementes Bau und Umwelt das Wassergesetz zur Ergänzung zurückgewiesen.

Der Regierungsrat hat das Legislaturziel10 («Prioritär werden Näfels, Mollis und Netstal vom Durchgangs- und Schleichverkehr entlastet»), mit der Planung der Querspange Netstal ergänzt. Der Landrat hat dieser Änderung Ende August 2019 zugestimmt und verlangte zusätzlich auch den Ausbau der Netstalerstrasse zwecks Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Flugplatz Mollis in die Legislaturplanung aufzunehmen. Bezüglich des Wassergesetzes erwartet der Landrat einen Zwischenbericht im 2021. Dies soll in der Legislaturplanung entsprechend vermerkt werden.

Planung Querspange Netstal

Das Bauprojekt für die Querspange Netstal wird bis Ende 2019 erstellt. Anschliessend finden das Bewilligungsverfahren, die Projektierung sowie die Submission der Bauarbeiten statt. Der Baubeginn ist ab 2022 geplant. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich knapp drei Jahre. Da die Querspange Netstal nicht bis Ende 2022 fertiggestellt sein wird, leistet die entsprechende Massnahme zwar noch keinen Beitrag dazu, dass das Ziel innerhalb der Legislaturperiode erreicht werden kann. Das Bauprojekt und die Projektgenehmigung sind jedoch wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung.

Ausbau Netstalerstrasse

Der Ausbau der Netstalerstrasse ist von der Landsgemeinde zu beschliessen. Die Kosten sind gemäss Auftrag des Landrates zuhanden der Landsgemeindevorlage 2020 zu ermitteln. Das weitere Vorgehen wird Ende Oktober 2019 mit der landrätlichen Kommission Bau, Raumplanung und Verkehr besprochen.

Gesetzgebungsprogramm Departement Bau und Umwelt 2019–2022

Die Änderung des Wasserrechts bzw. ein neues Wassergesetz wird in der laufenden Legislatur erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Ein Beschluss der Landsgemeinde ist allerdings erst in der nächsten Legislatur möglich. Eine erste Grobplanung geht von externen Kosten von 400 000 Franken sowie erheblichem internen Personalaufwand von1400 Stunden (insbesondere in den Jahren 2021–2023) aus. Anfang 2020 wird mit externer Unterstützung eine Umfrage bei verschiedenen betroffenen Anspruchsgruppen durchgeführt. Daraus wird die Stossrichtung für die nachfolgende Erarbeitung eines Entwurfs abgeleitet. Im Jahr 2021 wird über den Verlauf der Gesetzgebungsarbeiten ein Zwischenbericht erstellt.