Regierungsrat erhöht einzelne Ergänzungsleistungs-Maximalbeiträge

Der Regierungsrat setzt neue Ergänzungsleistungs-Beiträge für Pension und Pflege fest.



Regierungsrat erhöht einzelne Ergänzungsleistungs-Maximalbeiträge

Der Regierungsrat legt für die stationäre Altersbetreuung die maximal anrechenbaren Tagestaxen der Ergänzungsleistungen (EL) fest. Er beschliesst:

  • dass der EL-Maximalbeitrag Betreuung unverändert bei 32.15 Franken festgesetzt wird; 
  • der maximale EL-Beitrag Pension von 92.85 Franken auf 96.70 Franken pro Tag erhöht wird;
  • der maximale EL-Beitrag Pflege für die Pflegestufe 0 unverändert auf 0.00 Franken pro Tag festgesetzt wird:
  • der maximale EL-Beitrag für die Pflegestufe 1 von 0.00 Franken auf 1.40 Franken pro Tag, für die Pflegestufe 2 von 7.20 Franken auf 13.80 Franken pro Tag sowie für die Pflegestufen 3–12 jeweils von 21.60 Franken auf 23.04 Franken pro Tag erhöht wird. 

Die neue Regelung muss formell vom Bund noch genehmigt werden. Sie soll auf den 1. Januar 2020 umgesetzt werden.