Regierungsrat erlässt Musikschulverordnung

Der Regierungsrat setzt das Musikschulgesetz per 1. August 2022 in Kraft. Ausserdem erlässt er eine Musikschulverordnung und setzt diese ebenfalls Anfang August in Kraft.



Aufnahme von der Jubiläumsfeier der Glarner Musikschule (Bild: e.huber)
Aufnahme von der Jubiläumsfeier der Glarner Musikschule (Bild: e.huber)

Die Landsgemeinde 2022 stimmte dem totalrevidierten Musikschulgesetz (MSG) zu. Der Regierungsrat regelt nun die für die Beitragsberechtigung erforderlichen Bedingungen, die beitragsberechtigten Unterrichtskosten sowie die Aufsicht und das Verfahren. Weiter hat er für den Vollzug die Höhe der Schülerpauschalen und die Organisation des Musikschulunterrichts festgelegt. Alle Regeln, welche für alle Anbieter von Musikschulunterricht gelten, finden sich in der Verordnung. Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen werden zukünftig die Fragen geregelt, welche nur für die entsprechende Institution Gültigkeit haben. In der neuen Regelung wird weitgehend die bewährte Praxis festgeschrieben und nur bezüglich der Höhe der Pauschalen und der Vergünstigung für Eltern in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen Neuland betreten.

Günstiger als bisher

Der Ausgangswert für die Schülerpauschalen beträgt neu für 30 Minuten Einzelunterricht maximal 900 Franken, für Ensembleunterricht 225 Franken und für Früherziehung/Grundschulung 90 Franken. Gemäss ersten Berechnungen der Glarner Musikschule kommt der neue Schulgeldtarif auf unter 500 Franken zu liegen. Das ist für die Eltern fast ein Viertel weniger als der bisherige Beitrag (598 Franken) beziehungsweise bei Jugendlichen eine Reduktion von nahezu der Hälfte (883 Franken). Die tieferen Tarife werden bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 möglich.

Kanton finanziert Ermässigungen 

Gestützt auf die bisher guten Erfahrungen wird das bestehende, einfache und wirksame System der Glarner Musikschule zur zusätzlichen Vergünstigung in wirtschaftlich ungünstigen Fällen für alle Anbieter übernommen. Die gewährte Vergünstigung wird neu vom Kanton erstattet. Damit werden die Musikschulen entlastet, welche diese Leistungen bisher aus Spenden und Legaten selber finanzierten. Es wird erwartet, dass maximal 10 Prozent der Lernenden in den Genuss einer solchen zusätzlichen Vergünstigung kommen. Ein gemeinsam festgelegtes Konzept sorgt für eine angemessene Einheitlichkeit über den ganzen Kanton hinweg. Da der Kanton für die gewährte Reduktion vollständig aufkommt, soll er zum Umfang der Aufwendungen gewisse Vorgaben machen können. 

Leistungsvereinbarungen

Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes und dem Erlass der Verordnung (beides per 1. August 2022) werden mit den verschiedenen Anbietern von Musikschulunterricht im Kanton die individuellen Leistungsvereinbarungen entsprechend ihrem jeweiligen Profil abgeschlossen. In den Vereinbarungen werden der Grundbeitrag und das Kontingent der Begabungsförderung festgelegt.