Regierungsrat erlässt Spitallisten

Der Regierungsrat genehmigt den Spitalplanungsbericht und erlässt die dazugehörigen Spitallisten. Damit setzt der Kanton die revidierten bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht per 1. Januar 2026 um.



Das Kantonsspital Glarus sichert weiterhin die stationäre Grund- und Notfallversorgung • Foto: zvg
Das Kantonsspital Glarus sichert weiterhin die stationäre Grund- und Notfallversorgung • Foto: zvg

Die Glarner Spitalplanung stammt aus dem Jahr 2012 und hatte einen Planungshorizont bis ins Jahr 2020. Die neue Glarner Spitalplanung 2026 soll die stationäre Versorgung bis ins Jahr 2035 sicherstellen und neue bundesrechtlichen Vorgaben umsetzen. Der Regierungsrat hat daher die Überarbeitung der Spitalplanung als eine Massnahme der Legislaturplanung 2023–2026 definiert.

Ursprünglich war eine gemeinsame Spitalplanung mit fünf anderen Ostschweizer Kantonen vorgesehen. Nachdem diese jedoch nicht wie geplant zustande gekommen war, erfolgte die Glarner Spitalplanung weitgehend eigenständig. Der Kanton Glarus stützt sich bei seiner Planung aber auf die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und koordinierte sich bei den Leistungsaufträgen weitgehend mit den umliegenden Kantonen. Für die Glarner Listenspitäler gelten damit grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Spitäler in den benachbarten Kantonen.

Kantonsspital Glarus sichert die wohnortnahe Versorgung

Mit dem Erlass der Spitallisten 2026 werden die Leistungsaufträge für die Akutsomatik und Rehabilitation im Kanton Glarus per 1. Januar 2026 neu vergeben. In der Akutsomatik werden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Nutzung von Synergien und Konzentration der Leistungen konsequent umgesetzt. Die Leistungsaufträge fokussieren sich auf das Kantonsspital Glarus und dessen Kooperationspartner, das Kantonsspital Graubünden in Chur, sowie das Universitätsspital Zürich. Das Kantonsspital Glarus bleibt das wichtigste Listenspital und stellt auch künftig die wohnortnahe stationäre Grund- und Notfallversorgung sicher. Sieben weitere Spitäler (ohne Kindespitäler) erhalten vereinzelte Leistungsaufträge. Im Bereich der Kinderspitäler erhalten das Kinderspital Zürich und das Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen einen umfassenden Leistungsauftrag. Nicht mehr auf der Glarner Spitalliste 2026 aufgeführt sind das Luzerner Kantonsspital und die Klinik im Park in Zürich. 

Im Bereich Rehabilitation erfolgt die stationäre Versorgung ausschliesslich durch ausserkantonale Anbieter. Wichtigste Anbieterin ist die Klinikgruppe Valens mit ihren Standorten Wald, Valens, Walenstadtberg, Davos und Chur. Die Zurzach Care Rehaklinik Braunwald, die ihre Leistungen mittlerweile grossmehrheitlich im Bereich der Psychiatrie erbringt, erhält in der Rehabilitation keinen Leistungsauftrag mehr für somatoforme Störungen und chronische Schmerzen, da sie die geforderten Mindestfallzahlen deutlich nicht erreicht. Noch offen ist die Überprüfung und Aktualisierung der Spitalliste im Bereich Psychiatrie. Diese ist auf den 1. Januar 2028 geplant.

Qualität und Patientensicherheit stärken

Die Spitallisten und die dazugehörenden Anforderungen stellen auch künftig eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche stationäre Spitalversorgung für die Glarner Bevölkerung sicher. Mit der Einführung von Mindestfallzahlen, der Gewährleistung von Kooperationen sowie der Teilnahme an Qualitätsprogrammen gelten neue Qualitätsvorgaben. Diese dienen der Stärkung der Patientensicherheit. Um die fristgerechte Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben und die rasche Anwendung der neuen Qualitätsstandards zu gewährleisten, entzieht der Regierungsrat Beschwerden gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung. So wird sichergestellt, dass die neuen Spitallisten fristgerecht am 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Die bisherigen Glarner Spitallisten 2012 werden per 31. Dezember 2025 aufgehoben. Der Spitalplanungsbericht wird dem Landrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.