Regierungsrat erstreckt Frist zur Inbetriebnahme des Kraftwerkes Doppelpower

Der Regierungsrat entspricht dem Gesuch der KWD Kraftwerk Doppelpower AG und erstreckt die Frist zur Inbetriebnahme des Werks bis zum 6. Mai 2020.



Regierungsrat erstreckt Frist zur Inbetriebnahme des Kraftwerkes Doppelpower

Die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf und der Linth zwischen der Au in Schwanden und dem Linthkrumm in Mitlödi wurde vom Landrat im Februar 2013 erteilt.

Die KWD Kraftwerk Doppelpower AG musste als Konzessionsnehmerin spätestens drei Jahre nach Konzessionserteilung mit dem Bau beginnen und innert fünf Jahren die Anlagen fertigstellen und in Betrieb setzen. Mit den Bauarbeiten wurde nach Erteilung der Baubewilligung am 12. November 2013 begonnen. Im Laufe der Bauarbeiten sind jedoch drei Probleme aufgetaucht, welche zu Terminverzögerungen führten:

  • Das Fräsrad der Tunnelbohrmaschine musste ausgetauscht werden, weil es falsch ausgelegt war. Zu diesem Zweck musste ein Schacht bis zur Tunnelbohrmaschine abgeteuft werden. Dadurch entstand eine Verzögerung von siebeneinhalb Monaten.
  • Der Wasseranfall und die geologischen Verhältnisse im Stollen waren ab dem Tunnelmeter 800 sehr anspruchsvoll und führten zu geringeren Vortriebsleistungen und damit zu Zeitverzögerungen von einigen Monaten.
  • Am 17. Juli 2015 blieb die Tunnelbohrmaschine stecken und musste in einem komplizierten Gegenvortrieb, der bis im März 2019 dauerte, geborgen werden. Dadurch entstand eine Zeitverzögerung von 3 Jahren und 8 Monaten.

Damit konnte die in der Konzession genannte Frist zur Inbetriebnahme des Kraftwerks von fünf Jahren (also bis zum 7. Februar 2018) nicht eingehalten werden. Die grossen Verzögerungen im Vortrieb des Druckstollens waren nicht vorhersehbar und lagen nicht in der Verantwortung der Konzessionsnehmerin. 

Neuer Planungshorizont

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kraftwerks ist nun für den Frühling 2020 vorgesehen. Der Dauerbetrieb dürfte spätestens am 1. Juli 2020 beginnen, also sieben Jahre und fünf Monate nach der Konzessionserteilung. Die KWD Kraftwerk Doppelpower AG haben beantragt, die festgelegte Frist zur Inbetriebnahme zu verlängern. Der Antrag wurde erst Ende August 2019 eingereicht, weil der genaue Termin der Inbetriebnahme vorher nicht genau genug festgelegt werden konnte.

Der Regierungsrat anerkennt, dass die KWD Kraftwerk Doppelpower AG beim Baubeginn wie auch bei der Überwindung der Herausforderungen beim Stollenbau bewiesen hat, dass sie die erteilten Rechte zur Wasserkraftnutzung zeitnah umsetzen wollen, auch wenn dies mit erheblichen Kosten, Verzögerungen und neuen Risiken verbunden war. Sie haben damit grundsätzlich dem Zweck der Fristen nachgelebt. Dass die Frist von fünf Jahren bis zur Inbetriebnahme trotzdem nicht eingehalten werden konnte, ist auf die grossen bautechnischen Schwierigkeiten beim Vortrieb zurückzuführen. Es rechtfertigt sich daher, dass die Frist zur Inbetriebnahme des Kraftwerks bis zum 6. Mai 2020 erstreckt wird.