Regierungsrat fordert bessere Sömmerungsbedingungen

In seiner Vernehmlassungsantwort zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 fordert der Regierungsrat schärfere Massnahmen gegen Grossraubtiere wie dem Wolf für die Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete.



Dem Regierungsrat gehen die Änderungs-vorschläge bei der Alpsömmerung zu wenig weit • (Foto: Visit Glarnerland, Maya Rhyner)
Dem Regierungsrat gehen die Änderungs-vorschläge bei der Alpsömmerung zu wenig weit • (Foto: Visit Glarnerland, Maya Rhyner)

Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor und betrifft 22 Verordnungen. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Janur 2023 in Kraft. Der Regierungsrat nimmt in der Vernehmlassung ausführlich Stellung dazu und fordert im Bereich der Alpsömmerung dezidiert weitergehende Änderungen. 

Aufgrund der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren, insbesondere des Wolfes, sind Massnahmen nötig, um die nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf den Alpen sicherzustellen. Die Direktzahlungsverordnung sieht neben der Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe in geschützten Weidesystemen vor, dass die Sömmerungsbeiträge und die Biodiversitätsbeiträge auch dann vollständig ausbezahlt werden, wenn die Präsenz von Grossraubtieren die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dazu zwingt, die Herden vorzeitig von der Alp zu nehmen. Diese Möglichkeit wird zwar im Grundsatz begrüsst, das vorgesehene Verfahren wird jedoch als zu einschränkend und zu kompliziert erachtet. 

Zwar sollen die Beiträge für verschiedene Weidesysteme erhöht werden. Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen so, dass letztlich nur höhere Beiträge erhält, wer zum System der dauernden Behirtung übergeht. Das ist für den Kanton Glarus ebenso inakzeptabel wie die willkürlich festgelegten Grenzen von 300 bzw. 500 Schafen für die Beitragsabstufung. Sinnvoller wäre die Beitragsabstufung pro Weidesystem und nach Art des Herdenschutzes sowie der Anzahl Hirten und Hirtinnen.

Vier Forderungen im Umgang mit Grossraubtieren

In seiner Vernehmlassungsantwort verweist der Regierungsrat des Kantons Glarus auf den Forderungskatalog der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz vom Januar 2022, der sich mit den Forderungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone deckt:

  • Wolfsbestände sind zu regulieren.
  • Kantone erhalten das Recht, nicht schützbare Gebiete festzulegen, wo die Schäden von Grossraubtieren trotzdem vom Bund zu tragen sind.
  • Auffällige Einzeltiere (Wolf, Bär) sind abzuschiessen, wenn sie grosse Nutztierschäden anrichten, Herdenschutzmassnahmen nicht respektieren oder keine Scheu vor Menschen zeigen.
  • Den Tierhaltern sind die Kosten für Herdenschutzmassnahmen und Schäden durch Grossraubtiere angemessen zu entschädigen. 

    Tierzuchtförderung wird begrüsst

Begrüsst wird hingegen die grundlegende Umgestaltung der Tierzuchtförderung. Die Einführung einer Erhaltungsprämie für Schweizer Nutztierrassen mit Status «gefährdet» oder «kritisch», ist ein positiver Ansatz und dem bisherigen Giesskannenprinzip vorzuziehen. Unterstützt wird auch das totalrevidierte Regelwerk zur Strukturverbesserung. Es hilft, mit der Entwicklung der Landwirtschaft, den Erwartungen der Märkte und der Gesellschaft sowie den Herausforderungen des Klimawandels Schritt zu halten.