Nach dem überraschenden und mutigen Entscheid zur Gemeindestrukturreform an der diesjährigen Landsgemeinde, steht für nächstes Jahr ein weiterer brisanter Punkt auf dem Memorial. Der Kanton möchte das aktive Stimm- und Wahlrecht auf sechzehn herunter setzten. Das politische Interesse der jungen Glarnerbevölkerung war für den Regierungsrat mit ein Grund, die Glarner Jugendlichen stärker in das politische Leben einzubinden. Aus diesem Grund unterbreitet er dem Landrat einen entsprechenden Antrag. Definitiv entscheiden über das Stimmrechtsalter wird jedoch die Landsgemeinde im nächsten Jahr.
Abstimmen: Ja – Gewählt werden: Nein
Mit dem aktiven Stimm- und Wahlrecht können die 16.-jährigen künftig bei Wahlen oder Abstimmungen aktiv mitentscheiden und bestimmen. Für das passive Wahlrecht soll aber weiterhin das Mindestalter 18 gelten. Es sollen weiterhin nur Personen mit privaten uneingeschränkten rechtlichen Handlungsfreiheiten ein öffentliches Amt bekleiden dürfen.
Bei den Partien und Verbände werden Stimmen zu allen drei Varianten laut. Sei es das generelle Stimm- und Wahlrecht 16, die differenzierte Herabsetzung oder das Beibehalten des jetzigen Zustandes. Die Gemeinden andererseits sprechen sich vornehmlich gegen die Senkung des Stimmrechtsalters aus. Das endgültige Wort hat aber das Glarner Stimmvolk, welches an der Landsgemeinde 2007 darüber entscheiden wird.
