Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte

Der Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte in Sool, Engi und Matt.



(Foto: iStock)
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Kantonsstrassen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes gegen Lärm saniert werden, wenn die Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Die Lärmsanierungsprojekte in Sool, Engi und Matt wurden gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantons Glarus durchgeführt: 

Sool

Sechs Gebäude sind sanierungspflichtig. Bei einem Gebäude werden Schallschutzfenster eingebaut. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit wurde bereits 2021 von 60 auf 50 Stundenkilometer gesenkt. Auf der Sernftalstrasse wurde teilweise ein lärmschutzmindernder Strassenbelag eingebaut. Die Immissionsgrenzwerte bleiben trotzdem bei allen sechs Gebäuden überschritten. Für diese Gebäude wurden «Erleichterungen» verfügt (siehe Box). 

Engi

Neun Gebäude sind sanierungspflichtig. Zusätzliche Massnahmen wie Schallschutzfenster sind nicht geplant, weil bei allen Gebäuden der Grenzwert dafür nicht erreicht wird. Auch für diese betroffenen Gebäude wurden sogenannte «Erleichterungen» verfügt.

Matt

In Matt gibt es entlang der Kantonsstrasse keine sanierungspflichtigen Gebäude. Die Immissionsgrenzwerte sind eingehalten.

Was ist gemeint mit «Erleichterungen»?

Für Liegenschaften, die über dem Immissionsgrenzwert belastet sind, kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Sanierung unverhältnismässig ist oder ihr überwiegende Interessen entgegenstehen. Erleichterungen sind möglich, wenn die Sanierung eine unverhältnismässige Betriebseinschränkung oder übermässige Kosten verursacht. Dies bedeutet, dass die Lärmbelastung nach der Sanierung immer noch über den Immissionsgrenzwerten liegt.