Das Kantonale Energiegesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung einer Energieplanung. Diese muss die kantonale Energieplanung berücksichtigen und ist durch den Regierungsrat zu genehmigen. Der Gemeinderat der Gemeinde Glarus Süd hat diese Planung am 26. September 2024 erlassen und sie bei der Abteilung Umwelt und Energie eingereicht. Die beiden anderen Gemeinden wurden zur Stellungnahme eingeladen und melden keine Einwände an.
Im Gleichschritt mit dem Kanton
Die Energieplanung umfasst neben dem Energieplan eine kartografische Darstellung des Zielbilds der kommunalen Wärmeversorgung und einen umfassenden erläuternden Bericht mit Massnahmenkatalog. Als übergeordnetes Ziel wird das Erreichen von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt sowie Zwischenziele für einzelne Bereiche für 2035. Der Schwerpunkt liegt auf der Wärmeversorgung, es werden aber auch die Themen Stromversorgung und Energieeffizienz behandelt. Ausserdem werden Ziele und Massnahmen für die gemeindeeigenen Liegenschaften festgesetzt. Die Energieplanung ist konform mit den gesetzlichen Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes, der Verordnung zum Energiegesetz und mit der Kantonalen Energieplanung 2035.