Regierungsrat genehmigt Hebammentarife

Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband sowie der Sektion Glarus und der CSS Krankenversicherung. Es geht um die Vergütung von ambulant durchgeführten Hebammenleistungen.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Vertrag tritt rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024. Er ersetzt für die beiden Parteien den bisherigen Tarifvertrag vom 7. Juli 2015. Der Taxpunktwert erhöht sich dabei schrittweise von bisher 1.15 auf 1.18 Franken.