Regierungsrat genehmigt Lärmsanierungsprojekt Mitlödi

Der Regierungsrat genehmigt die geplanten Lärmsanierungen an der Kantonsstrasse und an Gebäuden in Mitlödi und weist zwei Einsprachen dagegen ab.



Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)

Kantonsstrassen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes gegen Lärm saniert werden, wenn die Belastungsgrenzwerte überschritten werden.

In Mitlödi (Gemeinde Glarus Süd) sind 69 Gebäude sanierungspflichtig und bei 11 nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Als Sanierungsmassnahme wird auf der Hauptstrasse auf einer Strecke von 990 Metern ein lärmmindernder Strassenbelag gebaut. Dadurch kann der Grenzwert bei sieben sanierungspflichtigen Gebäuden eingehalten werden. Bei 62 Gebäuden bleibt er überschritten. Dafür hat die Abteilung Umweltschutz und Energie entsprechende Erleichterungen gewährt. Bei 29 Gebäuden werden Schallschutzfenster eingebaut.

Was ist gemeint mit «Erleichterungen»?

Für Liegenschaften, die über dem Immissionsgrenzwert belastet sind, kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Sanierung unverhältnismässig ist oder überwiegende Interessen entgegenstehen. Dies bedeutet, dass die Lärmbelastung nach der Sanierung immer noch über den Immissionsgrenzwerten liegt. Erleichterungen sind möglich, wenn die Sanierung eine unverhältnismässige Betriebseinschränkung oder übermässige Kosten verursacht.

Kosten

Die Gesamtkosten des Lärmsanierungsprojektes Mitlödi setzen sich aus den Kosten für den lärmmindernden Strassenbelag (Mehrkosten gegenüber gewöhnlichem Belag), den Kosten für die Schallschutzfenster sowie den Kosten für die Projektierung und Bauleitung zusammen. Sie werden auf total 330 000 Franken geschätzt.

Einsprachen abgewiesen

Gegen das Projekt sind zwei Einsprachen eingegangen. Der Regierungsrat weist sie ab, soweit darauf eingetreten werden kann.