Regierungsrat genehmigt Lärmschutzprojekte

Gemäss der Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes ist der Kanton verpflichtet, bei den Kantonsstrassen, bei welchen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmsanierungen durchzuführen. Der Regierungsrat genehmigt vier Projekte, mit denen Programmvereinbarungen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestehen. Die Gesamtkosten betragen 519 500 Franken.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Netstal

Im Bereich der Lerchenstrasse und der Molliserstrasse in Netstal sind 14 Gebäude sanierungspflichtig und bei 4 nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Der Grenzwert für den Einbau von Schallschutzfenstern wird bei keinem Gebäude erreicht. Bei der Molliserstrasse wurde im Jahr 2017 im Rahmen des Verkehrsberuhigungskonzeptes der Gemeinde Glarus eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Als Lärmsanierungsmassnahme wird auf der Lerchenstrasse auf einer Strecke von etwa 405 Metern ein lärmarmer Strassenbelag eingebaut. Dadurch kann der Grenzwert bei 6 sanierungspflichtigen Gebäuden und bei 3 nicht überbauten Parzellen eingehalten werden. Bei 8 Gebäuden und einer nicht überbauten Parzelle bleibt der Grenzwert überschritten. Dafür hat die Abteilung Umweltschutz und Energie entsprechende Erleichterungen gewährt. Der Einbau des lärmarmen Belages ist ab 2021 vorgesehen und wird zusammen mit der Strassensanierung ausgeführt.

Gewährung von Erleichterungen

Für Liegenschaften, die über dem Immissionsgrenzwert belastet sind, kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Sanierung unverhältnismässig ist oder überwiegende Interessen entgegenstehen. Im Fall des Lärmsanierungsprojekts Netstal können z. B. keine weiteren wirkungsvollen und verhältnismässigen Massnahmen an der Lärmquelle getroffen werden, welche keine unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder übermässige Kosten verursachen. 

Nidfurn

In Nidfurn sind 29 Gebäude sanierungspflichtig und bei 11 nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Bei 17 Gebäuden werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Der bestehende Belag wurde 2008 und 2009 eingebaut und befindet sich noch in einem guten Zustand. Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut, sobald ein Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojektes Nidfurn werden für 29 Gebäude und 11 nicht überbaute Parzellen Erleichterungen beantragt. Die Schallschutzfenster werden ab 2021 ausgeführt.

Leuggelbach

In Leuggelbach wird bei 14 Gebäuden der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Bei 3 Gebäuden mit IGW-Überschreitung werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Die signalisierte Geschwindigkeit entspricht den allgemeingültigen Normgeschwindigkeiten. Der bestehende Belag wurde 2008 und 2014 eingebaut und befindet sich in einem guten Zustand. Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut, sobald ein Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojektes Leuggelbach werden für 14 Gebäude Erleichterungen beantragt. Die Schallschutzfenster werden ab 2021 ausgeführt.

Riedern

In Riedern sind 26 Gebäude sanierungspflichtig und bei einer nicht überbauten Parzelle ist der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Als Lärmsanierungsmassnahme ist auf der Lerchenstrasse auf einer Strecke von etwa 495 m der Einbau eines lärmarmen Strassenbelags geplant. Weiter soll im Zentrum von Riedern das bestehende Kopfsteinpflaster durch einen lärmarmen Strassenbelag ersetzt werden. Für 16 Gebäude, bei denen der Grenzwert trotz Massnahmen überschritten wird, werden Erleichterungen gewährt.