Regierungsrat genehmigt Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Der Regierungsrat ergänzt drei Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich. Aufgrund von Änderungen bei den Wildtierschutzgebieten und beim Lärmschutz erhöht sich der Bundesbeitrag. Im Bereich Schutzbauten Wasser kann der vereinbarte Bundesbeitrag nicht vollständig ausgeschöpft werden.



Der Aufwand für die Aufsicht wird mit dem neuen Jagdbanngebiet Chrauchtal steigen • (Foto: Samuel Trümpy)
Der Aufwand für die Aufsicht wird mit dem neuen Jagdbanngebiet Chrauchtal steigen • (Foto: Samuel Trümpy)

Bund und Kantone legen in mehrjährigen Programmvereinbarungen gemeinsam die Ziele im Umweltbereich fest. Die operative Umsetzung wird dem Kanton überlassen, während der Bund die Programme durch Globalbeiträge unterstützt und die Arbeiten überprüft. Solche Vereinbarungen verbessern die Effizienz von öffentlichen Leistungen und stärken die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Der Kanton Glarus ergänzt nun drei bereits bestehende Programmvereinbarungen mit dem Bund.

Wildtierschutzgebiete

Mit der Schaffung des neuen Jagdbanngebiets Chrauchtal ergab sich eine wesentliche Änderung im Bereich der eidgenössischen Wildtierschutzgebiete. Der jährliche Pauschalbetrag des Bundes für die Kostenbeteiligung steigt von rund 690 000 auf 715 725 Franken. Diese Erhöhung resultiert aus dem Mehraufwand für die Aufsicht, den der Bund mit mindestens 21 000 Franken pro Jahr und Jagdbanngebiet unterstützt. Weitere finanzielle Mittel stellt der Bund nicht bereit. Die neuen Aufgaben im Jagdbanngebiet Chrauchtal werden im Rahmen der bestehenden Programmvereinbarung erfüllt. Dem Kanton entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Lärmschutz

Mit der Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) ist der Lärmschutz zu einer unbefristeten Daueraufgabe geworden. In der bisherigen Programmvereinbarung im Bereich Lärm- und Schallschutz 2016–2024 war das Ziel definiert, 150 Personen vor Lärmbelastung zu schützen. Der Bundesbeitrag betrug 420 000 Franken. Bis Ende 2022 wurde dieses Programmziel mit total 169 geschützten Personen bereits übertroffen. Der Kanton Glarus hat mit dem Bundesamt für Umwelt ein neues Ziel von 206 geschützten Personen und einen Bundesbeitrag von 580 000 Franken für 2016–2024 vereinbart. Die laufende Programmvereinbarung wird angepasst. 

Schutzbauten Wasser

Die laufende Programmvereinbarung im Bereich Schutzbauten Wasser umfasst für die Programmperiode 2020–2024 einen Bundesbeitrag von knapp 2,4 Millionen Franken. Die bisherigen Ausgaben und die Kostenprognose für geplante Projekte zeigen, dass dieser Beitrag nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Deswegen wird er für die laufende Programmvereinbarung um 952 000 Franken auf 1,428 Millionen Franken reduziert.