In Vertragsverhandlungen legen Bund und Kantone gemeinsam die Ziele der mehrjährigen Programmvereinbarungen im Umweltbereich fest. Die operative Umsetzung wird dem Kanton überlassen, während der Bund die Programme durch Globalbeiträge unterstützt und die Arbeiten überprüft. Solche Vereinbarungen sollen die Effizienz öffentlicher Leistungen verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen verstärken. Der Kanton Glarus hat mit dem Bund sieben Programmvereinbarungen im Umweltbereich ausgehandelt.
Landschaft
Mit der Programmvereinbarung wollen der Kanton und der Bund die Landschaftsqualität zu erreichen. Programmziele sind beispielsweise Landschaftskonzeption, Aufwertungsmassnahmen in besonders wertvollen Landschaften sowie Umsetzung bei Moorlandschaften oder Aufwertungsmassnahmen in Siedlungen und Agglomerationen. Der Bundesbeitrag beträgt 250 000 Franken.
Naturschutz
Bei der Programmvereinbarung Naturschutz verpflichtet sich der Bund zu Beiträgen von rund 4,6 Millionen Franken, zum Beispiel für Kantonales Gesamtkonzept zur Arten- und Lebensraumförderung und Planung der ökologischen Infrastruktur, für Schutz und Pflege sowie Sanierung und Aufwertung von Biotopen oder Förderung national prioritärer Arten.
Schutzbauten Wald
Der Bund zahlt Beiträge von insgesamt 3,6 Millionen Franken, unter anderem für raumplanerische, organisatorische oder technische Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren.
Schutzbauten Wasser
Der Beitrag des Bundes beträgt 2,5 Millionen Franken, unter anderem für raumplanerische, organisatorische oder technische Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren.
Wald
Der Bundesbeitrag beträgt knapp über 10 Millionen Franken. Die Programmvereinbarung enthält die Teilprogramme «Schutzwald», «Waldbiodiversität» und «Waldbewirtschaftung». Die Programmziele beinhalten unter anderem Schutzwaldbehandlung, langfristigen Schutz von Waldflächen und Bäumen mit besonderen Naturwerten oder Walderschliessung.
Revitalisierung
Mit den Bundesbeiträgen von 935 000 Franken werden die natürlichen Funktionen der Gewässer wiederhergestellt (revitalisiert) werden.
Lärm- und Schallschutz
Der Bundesbeitrag von rund 218 000 Franken wird zum Schutz vor Lärmbelastungen aus dem Strassenverkehr verwendet, zum Beispiel mit lärmarmen Strassenbelägen.