Regierungsrat genehmigt Tarifvertrag

Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag zwischen der Rehaclinic Braunwald und der CSS Krankenversicherung AG betreffend Leistungsabgeltung für stationäre psychiatrische Behandlungen.



Regierungsrat genehmigt Tarifvertrag (zvg)
Regierungsrat genehmigt Tarifvertrag (zvg)

Seit dem 1. Juli 2019 verfügt die Rehaclinic Braunwald neben ihrem Leistungsauftrag im Bereich der stationären Rehabilitation auch über einen Leistungsauftrag für verschiedene stationäre psychiatrische Behandlungen.

Da sich die Rehaclinic und die Krankenversicherer in der Folge nicht zeitnah auf einen gemeinsamen Tarif einigen konnten, musste das Departement Finanzen und Gesundheit im Februar 2020 einen Arbeitstarif (Basispreis) von 525 Franken festsetzen. Die Rehaclinic konnte sich nun mit der CSS Krankenversicherung AG auf einen Tarifvertrag mit einem Tarif von 600 Franken, rückwirkend ab dem 1. Juli 2019 einigen. Der Regierungsrat hat diesen Tarifvertrag gemäss den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes geprüft und genehmigt. Aufgrund der Differenz zwischen dem Arbeitstarif und dem genehmigten Tarif, ist die Rehaclinic nun berechtigt, bei den von der CSS Krankenversicherung AG vertretenen Versicherern und den Wohnkantonen der Patienten die Tarifdifferenz nachzufordern.

Für die Krankenversicherer, welche der Tarifsuisse ag und der Einkaufsgemeinschaft HSK AG angeschlossen sind, gilt weiterhin der Arbeitstarif.