Regierungsrat gibt Klimaschutz eine hohe Priorität

Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Interpellation «Bericht Klimaveränderung – wie weiter?»



Regierungsrat gibt Klimaschutz eine hohe Priorität

Am 26. Februar 2019 hat der Regierungsrat den von der Abteilung Umweltschutz und Energie verfassten «Bericht über den Umgang mit der Klimaveränderung im Kanton Glarus» verabschiedet. Dazu wurde im Landrat am 24. Juni 2019 die Interpellation «Bericht Klimaveränderung – wie weiter?» eingereicht. 

Für den Regierungsrat ist die Klimaveränderung und die Auseinandersetzung mit deren Auswirkungen ein wichtiges Thema. Deshalb wurde es auch in die Legislaturplanung 2019–2022 aufgenommen. Die Bearbeitung des Themas «Klima» ist auf verschiedene Departemente und Fachstellen des Kantons und der Gemeinden verteilt.

Frage Interpellanten: 
Wie gedenkt der Regierungsrat die vorgegebenen Massnahmen konkret umzusetzen? Zur Erstellung des «Berichts über den Umgang mit der Klimaveränderung im Kanton Glarus» konnte sich der Kanton auf eine vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erarbeitete Arbeitshilfe abstützen. lst es denkbar, dass der Kanton Glarus für den Umgang mit der erwähnten Problematik zuhanden der zuständigen Behörden und der Gemeinden ebenfalls eine entsprechende Arbeitshilfe erstellt, damit die Massnahmen in koordinierter Weise ablaufen? Wann wäre damit zu rechnen?

Antwort Regierungsrat:
Im erwähnten Bericht ist für jede einzelne Massnahme ein Zeithorizont und eine Zuständigkeit vermerkt. Ein Teil der Massnahmen (z. B. Wasserversorgung der Alpen) wird bereits bearbeitet. Die Bearbeitung aller Massnahmen wird sich bis in das Jahr 2021 erstrecken. Einige der Massnahmen stellen auch Daueraufgaben dar. Die Gemeinden waren an der Erarbeitung des Berichtes «Umgang mit der Klimaveränderung im Kanton Glarus» beteiligt. Ihre Vertreter haben an einem Workshop teilgenommen und Mitberichte zu den Entwürfen des Berichtes verfasst. Der Kanton bietet den Gemeinden gerne die notwendige Unterstützung bei ihren Arbeiten an. Eine Arbeitshilfe oder fachliche Unterstützung kann die zuständige Verwaltungsstelle bis im Frühjahr 2020 in Aussicht stellen.

Frage Interpellanten:
Mit einer Ausnahme («Artenvielfalt und Anpassungsfähigkeit im Wald fördern») dienen alle vorgeschlagenen Massnahmen dem Schutz vor durch die Klimaveränderung zu erwartenden Bedrohungen. Wir vermissen konkrete Massnahmen, welche der Klimaveränderung entgegenwirken (beispielsweise Massnahmen zur besseren Einbindung von CO2 durch Vergrösserung des Waldvolumens). Zieht der Regierungsrat in Erwägung, eine Kommission bezüglich Klimaschutzmassnahmen ins Leben zu rufen, welche es erlauben würde, im Landrat eine Klimadebatte durchzuführen, wie das in anderen Kantonen vorgesehen und auch schon geschehen ist?


Antwort Regierungsrat:
Das Energiekonzept 2012 definiert Massnahmen zur Verminderung des Ausstosses von klimaaktiven Gasen. Die Realisierung der Massnahmen ist im Zeitraum von 2010 bis 2020 vorgesehen. Für die nachfolgende Zeitperiode muss ein neues Konzept erarbeitet werden, das durchaus auch Massnahmen zur Einbindung von CO2 in neu gebildetem Wald, in revitalisierten Mooren oder in Böden enthalten könnte. Das neue Konzept wird einer breiten Vernehmlassung bei den betroffenen und interessierten Kreisen zugeführt.

In einigen Kantonen wie St. Gallen, Aargau und Luzern wurden die eingereichten parlamentarischen Vorstösse im Klimabereich schwerpunktmässig während eines Sitzungstages im Parlament behandelt. Ob dies auch für den Kanton Glarus erwünscht ist, entscheidet der Landratspräsident.