Regierungsrat ist für eine Wasserkraftnutzung am Luchsingerbach

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung einer Konzession für die Wasserkraftnutzung am Luchsingerbach, vom Mittelstafel der Bächialp bis zum Brunnenberg.



Visualisierung des Ausgleichsbeckens des Kraftwerks Luchsingerbach • (Foto: DBU)
Visualisierung des Ausgleichsbeckens des Kraftwerks Luchsingerbach • (Foto: DBU)

2020 haben die Technischen Betriebe Glarus (TBG) ein Gesuch für ein neues Kraftwerk zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg eingereicht. Am Luchsingerbach (am Oberlauf Bächibach, auch Bösbächibach genannt) in Luchsingen (Gemeinde Glarus Süd) besteht seit 1943 zwischen dem Brunnenberg und dem Dorf Luchsingen ein Kraftwerk. Es hat eine Leistung von 3,5 Megawatt (ab 2023 voraussichtlich 5,8 Megawatt) und wird von den TBG betrieben. Die Konzession endet 2023. Der Landrat hat sie 2017 erneuert; 2018 hat der Bundesrat die Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.

Forderungen im Mitwirkungsverfahren

Der Regierungsrat führte ein Mitwirkungsverfahren durch. Der Fischereiverband und die Umweltorganisation WWF verlangen, den Bächibach ungeschmälert zu erhalten bzw. auf das Kraftwerk zu verzichten. Sie fordern unter anderem eine Rodungsbewilligung für das Trassee der Druckleitung, eine neue Bestimmung der Restwassermenge und den Verzicht eines Staubeckens. Gefordert werden zudem Ersatzmassnahmen. Die Konzession sei auf 40 Jahre zu befristen und in der Konzession seien Rückbauvorgaben aufzunehmen. Der Fischereiverband fordert, im neuen Becken Mittelstafel solle sich ein Fischbestand etablieren können. Die Fische sollen unbeschadet aus dem Becken in den Unterlauf und den Oberlauf wandern können und nicht in die Druckleitung geschwemmt werden. Im Mitbericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 15. November 2021 wird u. a. darauf hingewiesen, dass der Schutz- und Nutzungsplan-Perimeter klar ausgeschieden werden muss. 

Gesuchsteller erfüllen Forderungen von Fischern und WWF

Als Folge des Mitwirkungsverfahrens verzichtet der Gesuchsteller auf den Bau des Staubeckens Mittelstafel und damit auch auf den Bau der entsprechenden Mauer. Damit kommt der Gesuchsteller einer Forderung des WWF und Auflagen des BAFU nach. Für die Rodung entlang des Trassees der Druckleitung wurde ein Gesuch erarbeitet. Das Gesuch für die Schutz- und Nutzungsplanung wurde gemäss Vorgaben des BAFU definiert. Die Ersatzmassnahmen werden in der Konzession festgehalten.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Konzession für das Kraftwerk zu erteilen.