Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will der Bundesrat das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anpassen: Die generelle Wartefrist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen soll von drei auf zwei Jahre reduziert werden. Der Bundesrat will diese Praxisanpassung auf Gesetzesebene umsetzen und schickte die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus lehnt die geplante Gesetzesänderung ab. In seiner Vernehmlassungsantwort stellt er unter anderem fest, dass aufgrund der geplanten Gesetzesanpassung mit einer Zunahme an Gesuchen zu rechnen ist. Dies hätte eine spürbare Arbeitszunahme für die Kantone zur Folge, was mit dem jetzigen Personalbestand nicht mehr zu bewältigen wäre.