Regierungsrat kündigt Leistungsvereinbarungen für Covid-19-Testzentren

Aufgrund der veränderten Ausgangslage bezüglich der Teststrategie des Bundes beschliesst der Regierungsrat, die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit dem Kantonsspital Glarus und der Apotheke Glarus zu kündigen.



Mitteilung vom Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung vom Regierungsrat (Bild: iStock)

Im Zuge der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schloss der Regierungsrat im Januar 2021 zwei Leistungsvereinbarungen für Covid-19-Testzentren mit dem Kantonsspital Glarus (KSGL) und der Apotheke Glarus ab (siehe Medienmitteilung). Der Kanton Glarus subventionierte im Rahmen der Leistungsvereinbarungen die Covid-19-Tests und die Infrastruktur mit.

Mittlerweile hat der Bundesrat seine Teststrategie geändert. Tests für asymptomatische Personen und Einzeltests für Covid-19-Testzertifikate werden in der Regel nicht mehr vom Bund vergütet. Als Folge der ausgeweiteten Zertifikatspflicht wurden zudem weitere Testzentren in Niederurnen, Filzbach, Elm und Braunwald aufgebaut. Eine Vergütung pro Covid-19-Test ist nicht mehr notwendig. Auch die Arztpraxen erhalten für die Tests keine zusätzliche Entschädigung vom Kanton.

Das KSGL und die Apotheke Glarus werden ihre Testzentren auch ohne die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton weiterhin betreiben.