Zwischen den Jahren 1965 und 2023 ist die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Glarus um rund zwei Drittel zurückgegangen – von 1021 Betrieben auf 336. Für die nächsten zehn Jahre ist mit einer weiteren Abnahme auf rund 260 Betriebe zu rechnen. Diese rückläufigen Zahlen waren der Anstoss für die vorliegende Revision des Landwirtschaftsgesetzes. Der Regierungsrat führte im Sommer 2025 eine Vernehmlassung dazu durch (s. Medienmitteilung vom 7. Juli 2025). Nach deren Auswertung legt der Regierungsrat nun ein revidiertes Landwirtschaftsgesetz vor.
Ganzheitlicher Ansatz
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen zu einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen beitragen und so der Abnahme der Bauernhöfe Gegensteuer geben. Dafür soll primär die landwirtschaftliche Beratung langfristig auf eine sichere Basis gestellt werden. Die Zuständigkeit dafür fällt neu dem Regierungsrat zu. Darüber hinaus soll die Revision den Bund bei der Umsetzung der neuen Agrarpolitik (AP30+) unterstützen, die einen ganzheitlichen Ernährungssystemansatz verfolgt. Dieser umfasst alle Beteiligten der Wertschöpfungskette: Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeitung, Detailhandel und Konsumentinnen und Konsumenten. Neben der Förderung der Qualität soll auch die Kennzeichnung und der Schutz von Glarner Lebensmitteln unterstützt werden. Schliesslich sollen Sömmerungsbetriebe (Alpen) im Kanton Glarus künftig nicht mehr als Gewerbe gelten. Die Abschaffung der Einordnung der Alpen als Gewerbe ergibt sich aus bundesrechtlichen Anforderungen. Dabei werden die pachtrechtlichen Bestimmungen so ausgestaltet, dass Investitionen für die Eigentümer interessant bleiben und gleichzeitig die Pachtzinsen für die Pächter weiterhin eine wirtschaftliche Nutzung der Alpen gewährleisten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Gesetzesänderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2027 vorgesehen. Download [pdf, 339 KB] Antrag an den Landrat im Wortlaut.




