Ausländerinnen und Ausländer sollen künftig ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlieren, wenn sie unverschuldet von Sozialhilfe abhängig werden. Der Bund plant deshalb, das Ausländer- und Integrationsgesetz zu ändern und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
In seiner Stellungnahme betont der Regierungsrat des Kantons Glarus, dass bereits nach geltendem Recht das Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit im Einzelfall geprüft und anhand des Verhältnismässigkeitsprinzips umgesetzt wird. Somit ist die Vorlage weder notwendig, zielführend noch sachgerecht. Ausserdem trägt sie nichts zur Rechtssicherheit bei und macht die bereits jetzt sehr komplexe Ausgangslage für alle Beteiligten noch komplizierter. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Vorlage ab.