Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, das Verfahren der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung (IV) zu optimieren, insbesondere bei den Gutachten. Die versicherte Person soll von Anfang an in die Auswahl der sachverständigen Person einbezogen werden. Falls keine Einigung zustande kommt, benennen sowohl die IV-Stelle als auch die versicherte Person je einen Sachverständigen, die gemeinsam ein Gutachten erstellen.
Der Glarner Regierungsrat anerkennt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die Initiative ein relevantes Thema aufnimmt. Er gibt aber zu bedenken, dass der Mangel an qualifizierten Sachverständigen die Umsetzung erschweren kann. Ausserdem verzögere das angedachte Einigungsprozedere das IV-Verfahren in zeitlicher, organisatorischer, rechtlicher und fachlicher Hinsicht. Kurzum; es verkompliziere das Verfahren. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, die vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen.