Regierungsrat lehnt den Folter-Tatbestand ab

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates führt bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch, die eine Ergänzung des Strafrechts mit einem spezifischen Straftatbestand Folter beabsichtigt. Der Regierungsrat lehnt diese ab.



Regierungsrat lehnt den Folter-Tatbestand ab (zvg)
Regierungsrat lehnt den Folter-Tatbestand ab (zvg)

In der Umsetzung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vor, das Strafrecht um einen Straftatbestand zu ergänzen, der Folter unter Strafe stellt. Die Vorlage verfolgt einerseits das Ziel, die Gesetzgebung zu stärken und ein Zeichen gegen solche Verbrechen zu setzen. Andererseits soll auch die Fähigkeit der Schweiz zur Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen an andere Staaten weiter ausgebaut werden.

Die Kommission hat die Vorlage in die Vernehmlassung bei den Kantonen geschickt. Der Regierungsrat verurteilt Folter in jeglicher Form und sieht die Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung als notwendig an. Er lehnt jedoch die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für Folter im Schweizer Strafrecht ab. Das Strafrecht sollte wichtige Rechtsgüter schützen und nicht politische Zeichen setzen. Zudem erfüllt die bestehende Schweizer Rechtsordnung alle Voraussetzungen, um Folter zu bestrafen; es besteht keine Gesetzeslücke.