Der Regierungsrat des Kantons Glarus soll die Entschädigung für Hebammen im Bereitschaftsdienst bei Hausgeburten und ambulanter Wochenbettbetreuung nicht streichen. Dies fordert die am 3. Februar 2025 eingereichte Petition «Das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt ist nicht verhandelbar». Konkret soll der Regierungsrat die Sparmassnahme «Bereitschaftsdienst Hebammen» des Entlastungspakets 2025+ rückgängig machen. Fast 2500 Personen, darunter viele aus dem Kanton Glarus, unterstützen die Forderung der Sektion Glarus des Schweizerischen Hebammenverbands.
Gezielte Massnahmen für eine selbstbestimmte Geburt
In seiner Antwort ist der Regierungsrat mit den Petitionärinnen einig, dass eine selbstbestimmte Geburt im Kanton für alle Frauen möglich sein soll. Deshalb prüft er Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung für Frauen in schwierigen Verhältnissen. So können Sozialhilfebezügerinnen die Kosten für den Bereitschaftsdienst über die Sozialen Dienste abgelten. Frauen, die in einer schwierigen finanziellen Lage sind, aber keine Sozialhilfe erhalten, können Unterstützung durch den Fonds zur ergänzenden Unterstützung von Familien beantragen.
Eine generelle Wiedereinführung der Entschädigung des Bereitschaftsdienstes für Hausgeburten und ambulante Wochenbettbetreuung lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Dies sei im Rahmen des aktuellen Entlastungspakets und aufgrund der finanziellen Lage des Kantons nicht möglich. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit gezielten Unterstützungsmassnahmen eine selbstbestimmte Geburt weiterhin gewährleistet werden kann.