Regierungsrat lehnt Memorialsantrag der Runsenkorporation Rüti ab

Der Regierungsrat gibt eine Vorlage mit der Anpassung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in die Vernehmlassung. Er reagiert damit auf den Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern», den er zur Ablehnung empfiehlt.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern» der Runsenkorporation Rüti wurde in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Er fordert eine Anpassung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB). Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass Korporationen mit Runsen ohne übermässigem Schadenpotenzial und überlappenden Gefährdungsperimetern eine VeranIagung mit einheitlichen Perimeterbeiträgen durchführen können. Die Antragsteller verlangen im Wesentlichen eine gesetzliche Regelung, welche Veranlagungen ohne Berücksichtigung des Gefährdungselements ermöglicht.

Der Regierungsrat kommt nach einer vertieften Prüfung der Rechtslage zum Schluss, dass der Memorialsantrag abgelehnt werden soll. Stattdessen sei im EG ZGB eine die Rechtswirklichkeit nachvollziehende Ergänzung aufzunehmen. Dies führt zu keinen finanziellen oder personellen Auswirkungen.

Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des Kantons Glarus heruntergeladen werden.